Rückverweise
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen einen Bescheid des Finanzamtes betreffend Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen.
Da dem Abgabenschuldner gegen die Forderungspfändung im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren ungeachtet der Rechtsmittelbeschränkung in §77 Abs1 Z1 AbgEO ein Rechtsmittel zusteht, kann der genannte Bescheid - mangels Erschöpfung des Instanzenzuges - nicht Gegenstand einer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde sein.
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