Folge - Interessenabwägung
Erteilung einer forstrechtlichen Bewilligung gemäß §66 Abs4 ForstG 1975 (Bringung über fremden Boden).
Drohende Zerstörung von bis zu 15 Jahre alten aufgeforsteten Bäumen; Entschädigungssumme für Beschwerdeführer weniger wichtig als Erhaltung der Substanz.
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