Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §26 StudFG 1992.
Die angefochtene Norm ist (erst) durch die Erlassung des im Antrag erwähnten (vom Antragsteller in Kopie vorgelegten) Bescheides über die Gewährung einer monatlichen Studienbeihilfe in bestimmter Höhe für den Antragsteller wirksam geworden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden