Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge Wegfalls der Zuständigkeit der Behörde aufgrund Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §63 Abs5 AVG mit E v 24.06.94, G20/94 ua.
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