Zurückweisung des Antrags auf Erstreckung der Frist zur Einbringung der Beschwerde durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt nach Zurückweisung des Verfahrenshilfeantrags; Verlängerung einer zur Mängelbehebung gesetzten Frist gemäß §85 Abs2 ZPO nicht zulässig.
Zugleich Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse.
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