hier: Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Delegierung eines Disziplinarverfahrens an den Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer eines anderen Bundeslandes; kein Rechtsmittel dagegen gem §25 Abs4 DSt 1990; Erklärung des Beschwerdeführers sich nicht als klaglos gestellt zu erachten trotz ersatzloser Behebung des angefochtenen Beschlusses.
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