Hinweis auf die Rechtsprechung zum rechtspolitischen Gestaltungsspielraum und zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Regelungen, die auch Härtefälle mit sich bringen.
Die Anknüpfung in §64a Abs4 StbG 1985 an das Vorliegen eines Zusicherungsbescheides gemäß §20 Abs1 leg cit ist nicht unsachlich und erweckt auch im Lichte des Art18 B-VG keine Bedenken (vgl in diesem Zusammenhang auch VwGH 27.02.04, Zl 2003/11/0253 mwH, wonach es sich beim Zusicherungsbescheid um einen Verwaltungsakt handelt, der für den Fremden einen nur noch durch den Nachweis des Ausscheidens aus dem fremden Staatsverband bedingten Rechtsanspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft begründet, sofern im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft auch die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind).
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