Nachvollziehbare Bescheidbegründung, ausreichendes Ermittlungsverfahren.
Vertretbare Nichtanwendung des §3 DSt 1990 (Absehen von der Strafverfolgung).
Ausreichende Konkretisierung des Verstoßes gegen das Disziplinarrecht iSd des Klarheitsgebotes des Art7 EMRK.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden