Es bleibt offen, welche Regelungen des StAG der Antragsteller im Einzelnen bekämpft, insbesondere, ob sich der Antrag auf §34a und §35 StAG oder bloß auf Teile dieser Bestimmungen beschränkt.
Bezugnahme auf das gesamte StAG überschießend.
Angefochtene Fassung nicht eindeutig im Hinblick auf die zahlreichen Novellierungen des StAG.
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