Keine Folge mangels hinreichend konkreter Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Festsetzung der Einkommensteuer für 2007; Besteuerung eines Spekulationsgewinnes gem §30 EStG 1988 aufgrund der Veräußerung eines Liegenschaftsanteils; Frage der Abzugsfähigkeit der in den Vorjahren angefallenen Zinsen für die Finanzierung der Anschaffung dieses Liegenschaftsanteils.
Da die Beschwerdeführerin im Fall ihres Obsiegens Anspruch auf Rückerstattung des strittigen Abgabenbetrages hätte, hätte sie darzulegen gehabt, warum die (vorläufige) Vollziehung des Bescheides - auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen gemäß §212 BAO zu beantragen - in Anbetracht ihrer konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse für sie mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden wäre.
Das Vorbringen lässt insbesondere die Frage offen, welche Auswirkungen die Liegenschaftsveräußerung auf die Vermögenslage der Beschwerdeführerin hatte und warum der strittige Abgabenbetrag nicht - zumindest vorläufig - aus dem Veräußerungsgewinn finanziert werden kann. Auch keine näheren Angaben zum verbleibenden (Grund )Vermögen; Höhe der Belastung des "Eigentumswohnungshälfteanteils" nicht näher spezifiziert.
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