Einstellung des amtswegigen Gesetzesprüfungsverfahrens zu G88/10 betr §3 Abs2 lita KAKuG infolge Einstellung des Anlassverfahrens zu G289/09 wegen Zurückziehung des Antrags des VwGH auf Aufhebung von Bestimmungen des Nö KAG, LGBl 9440.
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