Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über unzulässige Nebenbeschäftigungen, BGBl II 100/2011 (vgl V102/10, B v 09.06.11, zur Verordnung BGBl II 151/2010).
Keine Darlegung der aktuellen Betroffenheit in der Rechtssphäre des Antragstellers in Bezug auf die angefochtenen Bestimmungen im Einzelnen iSd §57 Abs1 VfGG.
Verweisung auf anderen Schriftsatz nicht zulässig.
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