Zurückweisung einer innerhalb der Sperrfrist eingebrachten Klage ohne bescheinigter wesentlicher Änderung des Gesundheitszustandes, auch wenn die beklagte Partei in ihrer Klagebeantwortung auf die Rechtswegunzulässigkeit nicht hinweist, sondern die Abweisung der Klage in der Sache beantragt.
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