Beim Anspruch auf Kündigungsentschädigung handelt es sich um einen Schadenersatzanspruch, welcher nicht in der TP 2 aufgezählt ist. Dessen Entlohnung hat somit nach TP 3 zu erfolgen (vgl.10 Ra 244/97v).
…nicht in TP 2 RATG aufgezählt ist und dessen Geltendmachung nach der Rechtsprechung nach TP 3A RATG zu honorieren ist (OLG Wien RW0000618, RW0000246; vgl auch RW0000011). 2.3. Werden – wie hier – Ansprüche, deren klageweise Geltendmachung nach TP 2 RATG zu entlohnen ist, gemeinsam mit Ansprüchen in…
…Rechtsprechung Mahnklagen, mit denen (auch) Ansprüche auf Kündigungsentschädigung geltend gemacht wurden, nach TP3A honoriert wurden (Obermaier, Kostenhandbuch 2 Rz 657, 37; RIS-Justiz RW0000618 und RW0000246; OLG Wien 9 Ra 44/04p, 7 Ra 21/98d, jeweils mit weiteren Judikaturhinweisen, ua). Es erscheint jedoch nicht sachgerecht, eine Klage, mit der einerseits…
…Schadenersatzanspruch, der nicht in TP 2 RATG aufgezählt ist und dessen Geltendmachung nach der Rechtsprechung nach TP 3A RATG zu honorieren ist (OLG Wien RW0000618, RW0000246; vgl. auch RW0000011). Werden – wie hier – Ansprüche, deren klageweise Geltendmachung nach TP 2 RATG zu entlohnen ist, gemeinsam mit Ansprüchen in einer Klage…
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