Die Frage, ob ein bestimmter „Teleskopschlagstock“ eine verbotene Waffe ist, kann ohne Feststellungen zu Materialbeschaffenheit, Gewicht, Funktion und Wirkungsweise nicht beurteilt werden.
…nicht (rechtlich) beurteilt werden kann, ob der Teleskopschlagstock eine verbotene Waffe iSd § 17 Abs 1 Z 6 WaffG darstellt (RIS-Justiz RS0133245; vgl zum Vorliegen echter Idealkonkurrenz von Z 2 und Z 3 je des § 50 Abs 1 WaffG RIS Justiz RS0129796…
… 17 Abs 1 Z 6 WaffG entspricht, kann mangels erstgerichtlicher Feststellungen zu Materialbeschaffenheit, Gewicht, Funktion und Wirkungsweise nicht beurteilt werden (RIS Justiz RS0133245), sodass der Schuldspruch zu B wegen des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG verfehlt ist. [22] Hiervon ausgehend tragen…
… 17 Abs 1 Z 6 WaffG) zählt, kann jedoch ohne Feststellungen zu Materialbeschaffenheit, Gewicht, Funktion und Wirkungsweise nicht beurteilt werden (RIS-Justiz RS0133245, zu den Beurteilungskriterien eingehend 14 Os 56/20x mwN; vgl auch RIS Justiz RS0082026 und RS0082028). Mangels derartiger Feststellungen im Ersturteil ist der…
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