7Ob54/17t—OGH Entscheidung
17. Mai 2017
…beruhte das Verschweigen der Kündigung der Vorversicherung durch den Kläger nicht etwa nur auf Fahrlässigkeit, sondern auf Absicht, wofür schon bedingter Vorsatz ausreicht (RIS-Justiz RS0130762). Ein solcher liegt hier jedenfalls vor, hat doch der Kläger besagte Tatsache, zu deren Bekanntgabe er zufolge § 16 Abs 1 VersVG verpflichtet…