5Ob85/20s—OGH Entscheidung
23. Juni 2020
…insoweit – und anders als zum rechtskräftig abgewiesenen, die Büronutzung betreffenden Unterlassungsanspruch – vor. Nichts anderes gilt, wenn man auf die zur Rechtsmittelzulässigkeit ergangene Rechtsprechung (RS0122950) abstellt, auf die sich die Beklagte zur Begründung, dass eine Zusammenrechnung zu unterbleiben hätte, stützt , und die § 55 Abs 1 JN als…