In der Unfallversicherung trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für das Geschehen, das als Unfall zu werten ist, ebenso die Beweislast für die Ursächlichkeit des Unfalls für die Invalidität.
…trifft den Versicherungsnehmer die Beweislast für das Geschehen, das als Unfall zu werten ist, ebenso die Beweislast für die Ursächlichkeit des Unfalls für die Invalidität (RS0122800). Demgemäß sieht auch Art 3.I.1. der AUVB der Beklagten vor, dass eine Versicherungsleistung nur für die durch den eingetretenen Unfall hervorgerufenen Folgen…
…erheblich erachtete Frage nach der Beweislast stellt sich nicht (RIS Justiz RS0039939 [T29]), weil das Erstgericht zur Ursächlichkeit des Unfalls für die Invalidität (RIS Justiz RS0122800), ohnehin eine ausdrückliche Feststellung getroffen und diese verneint hat. Die vom Erstgericht darauf gegründete Abweisung des Klagebegehrens hat der Kläger in seiner Berufung überdies nicht…
…Versicherungsnehmer die Beweislast für das Geschehen, das als Unfall zu werten ist, ebenso die Beweislast für die Ursächlichkeit des Unfalls für die Invalidität (RIS Justiz RS0122800). Im vorliegenden Fall liegt eine auf den Unfall zurückzuführende Gebrauchseinschränkung des Zeigefingers zwischen 90 % und 95 % des Zeigefingerwerts vor. Mit Sicherheit steht damit…
…Versicherungsnehmer die Beweislast für das Geschehen, das als Unfall zu werten ist, ebenso die Beweislast für die Ursächlichkeit des Unfalls für die Invalidität (RIS-Justiz RS0122800). Auch nach der deutschen Rechtsprechung (zu den AUB) hat der Anspruchsteller den vollen Beweis zu führen, dass (1) ein Unfallereignis stattgefunden hat, dass (2) die…
…nicht mehr entziehen kann (RIS Justiz RS0082022). Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast für den Versicherungsfall und die Ursächlichkeit des Unfalls für die Invalidität (RIS Justiz RS0122800). Ein Achillessehnenriss, der während der normalen Laufbewegung des Versicherten, also in der vom Läufer völlig beherrschten und auch gewollten Situation, eintritt, ist kein Unfall im…
…179 Rz 10 mwN). Der Versicherungsnehmer trägt die (Behauptungs und) Beweislast für den Versicherungsfall und die Ursächlichkeit des Unfalls für die Invalidität (RIS Justiz RS0122800). Im Zusammenhang mit der bei einem Auftauchgang aufgetretenen Caisson-Krankheit (Taucherkrankheit) hat der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung 7 Ob 320/04s = RIS…
…Versicherungsnehmer die Beweislast für das Geschehen, das als Unfall zu werten ist, ebenso die Beweislast für die Ursächlichkeit des Unfalls für die Invalidität (RIS-Justiz RS0122800). Dabei war folgender Sachverhalt zu beurteilen: Durch das (versicherte) Unfallereignis wurde eine bereits vorbestehende Arthrose im Kniegelenk aktiviert. In weiterer Folge kam es nach einer…
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