Der Rückforderungsanspruch nach § 17 WGG ist bereits vor Konkurseröffnung begründet und daher als Konkursforderung anzusehen.
…dieser Gesetzeslage davon aus, dass der Rückforderungsanspruch nach § 17 WGG aF bereits vor Insolvenzeröffnung begründet wird und daher als Insolvenzforderung anzusehen ist (RS0122690). In der diesem Rechtssatz zu Grunde liegenden Entscheidung 8 Ob 166/06d verwies der Oberste Gerichtshof darauf, dass der Finanzierungsbeitrag eine aufschiebend –…
des Bestandvertrags. Erfolgt die Auflösung des Vertrags nach Insolvenzeröffnung, ist der Anspruch daher als Masseforderung anzusehen. Die Rechtsprechung zu § 17 Abs 1 WGG aF (RS0122690) ist damit überholt.…
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