Eine Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen, ist ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung. (WK-StPO § 281 Rz 350)
…abzielende Beweisanträge grundsätzlich auf erhebliche Tatsachen gerichtet sind, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). [5] Berechtigt ist ein solcher Antrag aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete…
…auf erhebliche Tatsachen gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von – wie hier – schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340 und 350), er gab jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür an, dass die Genannte in Bezug auf…
…es sich zwar um erhebliche Tatsachen handeln, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (vgl RIS Justiz RS0028345). Dem Vorbringen war aber nicht zu entnehmen, dass durch die Aufnahme des beantragten Beweises Rückschlüsse auf die inhaltliche Unrichtigkeit der Angaben des Mitangeklagten in Ansehung…
…1 Z 7 StGB subsumierbaren Geschehen nicht entgegen stehen und daher nicht entscheidend sind. Unter dem Aspekt der grundsätzlich zulässigen (vgl RIS-Justiz RS0098429, RS0028345; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 340 und 350) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen Michael K***** und Daniel B***** (BS …
…Verhinderung seiner Rückkehr nach Österreich gesetzter) Drohungen durch den Beschwerdeführer entgegenstehen sollte. Unter dem Aspekt einer Beweisführung zur Beweiskraft der Aussagen des D***** (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 350) wird damit kein konkreter Anhaltspunkt dafür geboten, dass der Genannte über entscheidende Tatsachen die Unwahrheit gesagt…
…unzulässige Erkundungsbeweisführung hinaus lief (vgl erneut Ratz , WK StPO § 281 Rz 330). Auch unter dem Aspekt der grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen Kurt L***** sind die Beweisanträge nicht berechtigt. Es ergeben sich nämlich aus keinem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für die…
…RS0099189, RS0099453). [14] Eine Beweisführung zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen kann zwar unter Umständen – als für die Schuldfrage von Bedeutung – angezeigt sein (RIS Justiz RS0028345), ein darauf abzielender Antrag ist aber nur dann berechtigt, wenn sich aus dem Vorbringen konkrete Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, der Zeuge hätte in Bezug…
…hier angesprochene – Glaubwürdigkeit einer Zeugin grundsätzlich zu, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345). Dafür muss das Antragsvorbringen jedoch konkrete Hinweise darauf nennen, dass diese Zeugin in Bezug auf entscheidende Tatsachen die Unwahrheit gesagt hat (RIS Justiz RS0120109 [T3…
…unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen Beweisführung über die Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln (etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen) durch sogenannte Kontrollbeweise (RIS Justiz RS0098429 , RS0120109 , RS0028345 , RS0120634 ; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340 und 350) ebenfalls nicht berechtigt. Denn aus dem (überdies undifferenziert auf sämtliche als Zeugen vernommene…
…der Ablehnung, weil sie auf keinen entscheidenden Aspekt zielten. Wenn auch eine Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen grundsätzlich zulässig ist (RIS-Justiz RS0098429, RS0028345), ließen sich dem Antragsvorbringen keine für die Berechtigung eines solchen Begehrens erforderlichen (vgl RIS Justiz RS0120109) konkreten Anhaltspunkte für eine habituelle Falschbezichtigungstendenz des Zeugen oder…
…waren sie grundsätzlich auf erhebliche Tatsachen gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (vgl RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). Ihnen kam aber insoweit keine Berechtigung zu, weil dem Vorbringen nicht zu entnehmen war, dass…
…eine erhebliche Tatsache gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von – wie hier – schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345). Berechtigt ist ein solcher Antrag aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, der betreffende Zeuge habe in Bezug…
…zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln (vgl Kirchbacher , WK StPO § 245 Rz 17) ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (vgl RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). Berechtigung kann ihnen aber nur zukommen, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für die…
…ABGB mittels „Besitzanweisung“ ableitet (vgl dazu gleich unten), ließ der Antrag offen. Auch unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Erich L***** ist der Antrag nicht berechtigt, weil sich aus dem Vorbringen nach dem Vorgesagten keine konkreten Anhaltspunkte für…
…gezogen worden sei, wurde bei der Antragstellung nicht behauptet. Wenn auch eine Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen grundsätzlich zulässig ist (RIS-Justiz RS0098429, RS0028345), ließen sich dem Antragsvorbringen keine konkreten Anhaltspunkte für eine habituelle Falschbezichtigungstendenz des Zeugen entnehmen (vgl RIS-Justiz RS0120109). In der Beschwerdeschrift nachgereichte Ausführungen zur Antragsfundierung…
…solcherart auf einen erheblichen Umstand, nämlich die Beweiskraft der Aussage des genannten Zeugen (13 Os 127/03, RZ 2004, 139; RIS Justiz RS0028345 und RS0098429, jüngst 13 Os 4/17p). Da der Antrag nicht erkennen ließ, weshalb die Durchführung eines Lokalaugenscheins – vor allem mit Blick…
…auf erhebliche Tatsachen gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von – wie hier – schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345; vgl Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). Sie gaben jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür , dass die Genannte in Bezug auf eine…
…Schauspieler“, hat Erkundungscharakter und zielt erneut nicht auf den Nachweis einer erheblichen Tatsache. Auch unter dem Aspekt der grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen Johann K***** sind die Beweisanträge nicht berechtigt. Es ergeben sich nämlich aus keinem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte für die…
…wissentlichen Befugnismissbrauch der Entscheidungsträger der kreditgewährenden Bank und einen Schädigungsvorsatz der Kreditwerber) vermissen ließ. Unter dem Aspekt einer ausdrücklich angesprochenen – grundsätzlich zulässigen (RIS-Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 29, 340, 350 ) – Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Angeklagten Michael M ***** und Stefan Me***** war…
…anderem Zusammenhang schon öfter irgendwelche Geschichten erzählt“ habe (ON 57 S 42), nannte – unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen (RIS Justiz RS0028345, RS0098429) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Genannten – keine konkreten Anhaltspunkte, aus welchem Grund der Zeuge das Beweisthema erhellen könnte und verfiel als auf…
…haben, durfte sanktionslos abgewiesen werden. [7] Eine Beweisführung zur B eweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, etwa zur Glaubwürdigkeit von Zeugen, ist grundsätzlich zwar zulässig (RIS Justiz RS0028345). Solange aber eine aus dem Blickwinkel der Glaubwürdigkeit zu beurteilende Zeugenaussage in der Hauptverhandlung noch gar nicht vorgekommen ist, geht ein derartiger Antrag ins Leere…
…auf die bestreitende Verantwortung des Angeklagten erkennbar darauf ab, die Glaub haftigkeit der Zeugin zu erschüttern (zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Beweisführung: RIS Justiz RS0098429, RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340 und 350; zu den – hier nicht erfüllten – Voraussetzungen: RIS Justiz RS0120109 [T3]). Ein Antrag…
…RIS-Justiz RS0116987; Ratz , WK StPO § 281 Rz 341). Auch unter dem Aspekt einer - grundsätzlich zulässigen (vgl RIS-Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Tatopfer sowie der Zeugen Fabian K***** und Claudia St***** sind die Anträge nicht berechtigt, weil sich aus dem Vorbringen…
…erhebliche Tatsache gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von – wie hier – schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). [7] Berechtigt wäre ein solcher Antrag aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete…
…und 2 TKG 2003]) noch hätte durchgeführt werden können. [5] U nter dem Aspekt einer Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Zeugin (vgl RIS Justiz RS0028345) zeigte er zudem keine – für den Erfolg eines solchen Begehrens indes erforderlichen (RIS Justiz RS0120109 [T3]) – konkreten Anhaltspunkte dafür auf, dass K* W…
…abweichende Beweisergebnisse hervorbringen sollte (vgl § 55 Abs 1 letzter Satz StPO). Auch unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Michael E***** ist der Antrag nicht berechtigt, weil sich aus dem Vorbringen keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme ergeben…
…auf erhebliche Tatsachen gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von – wie hier – schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 340, 350). Berechtigt ist ein solcher Antrag aber nur dann, wenn sich aus dem Antragsvorbringen konkrete Anhaltspunkte…
…der Glaubwürdigkeit der Angaben des Tatopfers ab. Wenngleich eine Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben grundsätzlich zulässig ist (vgl RIS Justiz RS0028345), ließen sich dem Antragsvorbringen keine – für den Erfolg eines solchen Begehrens erforderlichen (RIS Justiz RS0120109 [T3]) – konkreten Anhaltspunkte für die Annahme entnehmen, das…
…Versicherungs-)Betrugs (US 5 iVm 23 f) entkräften könnte. Demzufolge war das Begehren auch unter dem Aspekt einer – grundsätzlich zulässigen (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 29, 340, 350) – Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Angeklagten Roman S***** nicht berechtigt, weil sich…
…347). Entgegen der Auffassung des Schöffengerichtes ist eine Beweisführung über die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen, mithin die Beweiskraft von Beweisen, gar wohl zulässig (RIS-Justiz RS0120634, RS0028345); dass es dazu in der Regel keiner Hilfestellung durch einen Sachverständigen bedarf, spricht nicht gegen die Relevanz anderer Kontrollbeweise (vgl Ratz, WK-StPO § 281…
…verfehlt ihr Ziel: Beweisaufnahmen zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, wie hier insbesondere zur Glaubwürdigkeit der (einzigen) Tatzeugin, sind zwar grundsätzlich zulässig (vgl RIS-Justiz RS0098429, RS0028345; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 340 und 350). Vorliegend konnte die beantragte zeugenschaftliche Vernehmung von Dr. Adrian H*****, Horst R***** und…
…des Angeklagten zum Durchbruch zu verhelfen. Wenn auch eine Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben grundsätzlich zulässig ist (RIS Justiz RS0098429, RS0028345), ließen sich dem Antragsvorbringen keine – für den Erfolg eines solchen Begehrens erforderlichen (RIS Justiz RS0120109 [T3]) – konkreten Anhaltspunkte für die Annahme entnehmen, die…
…eine erhebliche Tatsache gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von – wie hier – schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340). Sie gaben aber keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass dieser Zeuge in Bezug auf entscheidende Tatsachen die…
…bzw von diesem vergewaltigt wurde, erweist sich schon deshalb als unberechtigt, weil, auch unter dem Aspekt einer - grundsätzlich zulässigen (vgl RIS Justiz RS0098429, RS0028345) - Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Tatopfers, weder dessen habituelle Falschbezichtigungstendenz noch ein Zusammenhang früherer falscher Angaben mit dem Verfahrensgegenstand behauptet wird (vgl…
…Hand hatte (ON 157 S 21 f). Damit war der Antrag auch unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen (vgl RIS-Justiz RS0098429, RS0028345) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Artur S***** nicht berechtigt, weil sich aus dem Vorbringen keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, dieser hätte in…
…waren solcherart grundsätzlich auf erhebliche Tatsachen gerichtet, weil die Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist (vgl RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). Ihnen kam aber keine Berechtigung zu, weil dem – auf Auszahlungen (teils nach dem 17…
…Kontrolle der Glaubwürdigkeit von Angaben des Tatopfers ab. Wenngleich eine Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der den Angeklagten belastenden Angaben zulässig ist (vgl RIS Justiz RS0028345), ließen sich dem Antragsvorbringen keine – für den Erfolg eines solchen Begehrens erforderlichen (RIS Justiz RS0120109 [T3]) – konkreten Anhaltspunkte dafür entnehmen, das Opfer hätte…
…auf „Beiziehung eines gynäkologischen Gutachtens“ (ON 218 S 12) legte – unter dem Aspekt einer grundsätzlich zulässigen (vgl dazu RIS-Justiz RS0028345 , RS0098429 ) Beweisführung zur Erschütterung der Glaubwürdigkeit der Genannten – keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme dar, diese Zeugin hätte in Bezug auf eine entscheidende Tatsache…
…432]). [6] Auch wenn eine Beweisführung über die Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln, etwa zur Glaubhaftigkeit von Zeugen, durch sogenannte Kontrollbeweise angezeigt sein kann (RIS Justiz RS0028345, RS0120634) und bestimmte Umstände unter dem Gesichtspunkt der Glaubhaftigkeitsbeurteilung erhebliche Tatsachen darstellen können (vgl Ratz , WK StPO § 281 Rz 340; RIS Justiz…
…Beweisführung zur Beweiskraft von schulderheblichen Beweismitteln ihrerseits für die Schuldfrage von Bedeutung ist – auf eine erhebliche (und damit beweisbedürftige) Tatsache gerichtet waren (RIS Justiz RS0028345; Ratz , WK StPO § 281 Rz 340, 350). Sie gaben aber keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass G* und Y* in Bezug auf (für…
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