Von einem sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung durch eine Gesetzesverletzung kann nur gesprochen werden, wenn das gesetzwidrige Handeln geeignet ist, eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung zu bewirken.
…bzw wegen Rechtsbruchs durch Gesetzesverletzung (4 Ob 74/06w = WBl 2006, 199 - Einkaufszentrum „P"; 4 Ob 95/06h = ÖBl LS 2006/160; RIS Justiz RS0117605; Wiltschek , Die Spürbarkeitsgrenze im österreichischen Lauterkeitsrecht, in Aktuelle Fragen des Lauterkeitsrechts [2004], 263 ff) angewendet. Die Rechtsprechung verlangte auch im Bereich des § 2 UWG…
…wenn das gesetzwidrige Handeln geeignet sei, eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung zu bewirken (4 Ob 99/03t = SZ 2003/56 - VERANSTALTUNGSHINWEISE; RIS Justiz RS0117605); dies gelte auch für einen Verstoß gegen § 2 UWG oder im Bereich der Wertreklame (RIS Justiz RS0113000; vgl auch 4 Ob 72…
…03t = ÖBl 2004/19 - Veranstaltungshinweise; 4 Ob 59/03k = ÖBl 2004/7 - Organisationsbeitrag II; 4 Ob 49/05t = ÖBl 2006/3 - Kurzberichterstattung II; RIS-Justiz RS0117605). Dieses - durch die bei Verstößen gegen § 2 UWG geforderte „wettbewerbliche Relevanz" teilweise vorweggenommene - Prinzip der „Spürbarkeit" wettbewerbswidrigen Verhaltens (Wiltschek, Die Spürbarkeitsgrenze im…
…ob der Unternehmer im Einzelfall einen Gewinn daraus zieht; maßgebend ist vielmehr nach altem Recht die Eignung zu einer spürbaren Beeinflussung des Wettbewerbs (RIS Justiz RS0117605) und nach neuem Recht - im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern - die Eignung zu einer wesentlichen Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens eines Durchschnittsverbrauchers (§ 1 Abs…
…gesetzwidrige Handeln geeignet ist, eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung zu bewirken (4 Ob 99/03t = SZ 2003/56 - Veranstaltungshinweise ua; RIS Justiz RS0117605). Da es sich bei den von DMG und DMVO geforderten Rahmenangaben zu den Inhaltsstoffen - anders als etwa bei der Regelung der zulässigen Höchstdauer eines…
…vertretene Rechtsmeinung und die ständige Verwaltungspraxis. Das beanstandete Verhalten musste überdies geeignet sein, eine nicht bloß unerhebliche, somit „spürbare" Nachfrageverlagerung herbeizuführen (RIS Justiz RS0117605). Einwände des Schrifttums, wie etwa die Forderung nach Beschränkung des Rechtsbruchtatbestands auf wettbewerbsregelnde Normen ( Schuhmacher , Glosse zu 4 Ob 86/06k - Einkaufszentrum…
…gegenteilige Sachentscheidung. 5. Voraussetzung eines Anspruchs nach § 1 UWG ist die „Spürbarkeit“ des Verstoßes durch eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung (RS0121680; RS0117605). 5.1 Ob diese Schwelle überschritten wird, begründet – von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen – keine erhebliche Rechtsfrage (RS0121680 [T2]; RS0123243). 5.2 Die Rechtsansicht…
…Rechtsfrage auf: Voraussetzung eines Anspruchs nach § 1 UWG ist die „Spürbarkeit“ des Verstoßes durch eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung (RIS Justiz RS0121680; RS0117605). Ob diese Schwelle überschritten wird, begründet von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen keine erhebliche Rechtsfrage (RIS Justiz RS0121680 [T2]; RS0123243). In der vom Rekursgericht vertretenen, von…
… Ob 171/07m), dass eine allfällige Verletzung dieser Bestimmung nicht geeignet ist, den Wettbewerb in spürbarer Weise zu beeinflussen (vgl RIS Justiz RS0120712, RS0117605): Eine (mögliche) Gesetzesverletzung läge nämlich, wenn überhaupt, nur darin, dass die drittbeklagte Partei nicht ausdrücklich darauf hinwies, dass nicht sie selbst, sondern ein dazu befugter…
…sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung durch eine Gesetzesverletzung kann nur gesprochen werden, wenn das gesetzwidrige Handeln geeignet ist, eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung zu bewirken (RIS-Justiz RS0117605). Es ist nun nicht zu erkennen, welche nachteiligen Folgen im Wettbewerb die Beklagte dadurch vermeidet, dass sie den als fehlend beanstandeten Anwendungshinweis auf der Verpackung…
…03t = ÖBl 2004/19 - Veranstaltungshinweise; 4 Ob 59/03k = ÖBl 2004/7 - Organisationsbeitrag II; 4 Ob 49/05t = ÖBl 2006/3 - Kurzberichterstattung II; RIS-Justiz RS0117605). Dieses - durch die bei Verstößen gegen § 2 UWG geforderte „wettbewerbliche Relevanz" teilweise vorweggenommene - Prinzip der „Spürbarkeit" wettbewerbswidrigen Verhaltens (4 Ob 222/06k…
…Frage, ob die Schwelle der Voraussetzung eines Anspruchs nach § 1 UWG bildende „Spürbarkeit“ eines Verstoßes durch eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung (RS0121680; RS0117605) überschritten wird, von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen ebenso wenig eine erhebliche Rechtsfrage begründet (RS0121680 [T2]; RS0123243) wie die Frage , ob es über den aus dem…
…2 UWG. [3] 1.1. Voraussetzung eines Anspruchs nach § 1 UWG ist die „Spürbarkeit“ eines Verstoßes durch eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung (RS0121680; RS0117605). Ob diese Schwelle überschritten wird, begründet von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen keine erhebliche Rechtsfrage (RS0121680 [T2]; RS0123243). [4] 1.2. D as Rekursgericht hielt dafür, dass…
…4. Auf die sonstigen vom Berufungsgericht erwogenen und bejahten Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs – insbesondere die Eignung, den Wettbewerb in spürbarer Weise zu beeinflussen (vgl RS0120712 , RS0117605 ) – kommt die Revision nicht konkret zurück; mit der bloßen Erwähnung im Rahmen der Ausführungen zur Zulässigkeit, das Berufungsgericht habe die wettbewerbsrechtliche Erheblichkeitsschwelle „obendrein…
…einem sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung im Wettbewerb kann nur gesprochen werden, wenn das gesetzwidrige Handeln geeignet ist, eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung zu bewirken (RIS-Justiz RS0117605; 4 Ob 99/03t = ÖBl 2004, 67 - Veranstaltungshinweise mwN). Die Beurteilung des Berufungsgerichts, eine relevante Nachfrageverlagerung zu Gunsten der Beklagten sei nicht erkennbar, wenn diese…
…4 Ob 114/97m = RdW 1997, 599). 1.3. Schließlich musste das Verhalten geeignet sein, eine nicht bloß unerhebliche („spürbare") Nachfrageverlagerung zu bewirken (RIS Justiz RS0117605). Dieses - nicht auf die hier erörterte Fallgruppe beschränkte - Erfordernis löste zuletzt das nicht mehr ausdrücklich genannte Kriterium der „Absicht", sich einen Wettbewerbsvorsprung zu verschaffen…
…dann gesprochen werden, wenn das gesetzwidrige Handeln geeignet ist, eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung zu bewirken (4 Ob 99/03t = SZ 2003/56 - Veranstaltungshinweise; RIS-Justiz RS0117605). Dieses Prinzip der „Spürbarkeit" gilt auch bei der (möglichen) Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften (4 Ob 74/06w = ÖBl 2006, 268 - Einkaufszentrum U III; RIS-Justiz…
…ein sachlich nicht gerechtfertigter Vorsprung durch eine Gesetzesverletzung nur dann vorliegt, wenn das gesetzwidrige Handeln geeignet ist, eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung zu bewirken (RIS-Justiz RS0117605). Ob das im Einzelfall zutrifft, ist in der Regel keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung. Eine vom Obersten Gerichtshof wahrzunehmende Fehlbeurteilung wird im Revisionsrekurs nicht aufgezeigt: Die…
…Nachfrageverlagerung zu führen (stRsp 4 Ob 99/03t = SZ 2003/56 = ÖBl LS 2003/109 - Veranstaltungshinweise; RIS Justiz RS0078089 und RS0117605). Die Wettbewerbsabsicht ist nur bei Handlungen wettbewerblichen Charakters zu vermuten. Hat die beanstandete Handlung ihrer Art nach nicht Wettbewerbscharakter, weil der Beklagte - wie hier …
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