Die Erwähnung im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag die Feststellung entscheidender Tatsachen nur zu verdeutlichen, nicht zu ersetzen. Zirkulärer Gebrauch von verba legalia ("stehlen") genügt ebensowenig.
…wiederkehrende Begehung „längere Zeit hindurch“ ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen (US 1), kann entsprechende Konstatierungen nicht ersetzen (RIS-Justiz RS0114639). [7] Dieser Subsumtionsfehler erforderte – bei der nichtöffentlichen Beratung (§ 285e iVm § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO) –…
…federunterstützten Einhandmessers trotz Waffenverbots referiert wird (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO), vermag dieses Feststellungsdefizit ebenso wenig auszugleichen (vgl RIS Justiz RS0114639) wie der Verweis auf eine zu Punkt IV/ „tatsachengeständige“ (eine Kenntnis von einem Waffenverbot jedoch gerade in Abrede stellende) Verantwortung des S…
…in den Entscheidungsgründen jedoch nicht (§ 281 Abs 1 Z 10 StPO). Der Spruch des Urteils vermag die fehlenden Feststellungen nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639; Ratz, WK StPO § 281 Rz 15). Die aufgezeigten Rechtsfehler mangels Feststellungen erfordern die Aufhebung des Urteils in den Schuldsprüchen III, IV/1/f und…
…aber die Anführung jener Tatsachen, die als erwiesen angenommen wurden, in den Urteilsgründen nicht zu ersetzen (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 580, RIS-Justiz RS0114639). Da Konstatierungen bezüglich des Bereicherungsvorsatzes dem Urteil erster Instanz nicht zu entnehmen sind, mangelt es an der Feststellung entscheidender Tatsachen zum Schuldspruchsfaktum III/A. Der…
… 1 Z 1 StPO) verdeutlichten Feststellungen (US 14 f bzw US 16 jeweils iVm US 3) zufolge (RIS Justiz RS0114639; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 580) um Sachen geringen Wertes handelt (zu allfälligen opferbezogenen Faktoren vgl RIS-Justiz RS0120079 [T3]; Eder-Rieder…
…2 StPO normierten Urteilserfordernisse, ersetzt jedoch nicht die für die Prüfung auf Rechtsrichtigkeit erforderliche Feststellung des wesentlichen Sachverhalts in den Entscheidungsgründen (vgl RIS Justiz RS0099791, RS0114639; Ratz , WK StPO § 281 Rz 15). Da der aufgezeigte Urteilsmangel gleichermaßen auch den Angeklagten B***** betrifft, war gemäß § 290 …
…US 4), festgestellt. Daran ändert auch die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) nichts (RIS-Justiz RS0114639). Dieser Rechtsfehler mangels Feststellungen erfordert die gänzliche Kassation des Urteils, weshalb sich eine Erörterung der darauf abzielenden Nichtigkeitsbeschwerde erübrigt. Mit ihren Rechtsmitteln war die Angeklagte…
…3 StGB gegeben ist. Ausführungen im Urteilsspruch vermögen die Anführung jener Tatsachen in den Urteilsgründen, die als erwiesen angenommen wurden, nicht zu ersetzen (RIS-Justiz RS0114639; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 580); ebensowenig ersetzen (hier: im Rahmen der Beweiswürdigung getroffene: ON 66 S 8 …
…7 und 15) lässt fallbezogen keinen Spielraum für eine „Verdeutlichung" mit Hilfe des Erkenntnisses (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO; vgl RIS-Justiz RS0114639, RS0099791). Dass die Angeklagte nach den Feststellungen „- wieder in Ausführung ihres Tatplanes - am 17. 8. 2004 eine weitere Zahlung von 6.300 Euro" herauslockte (US…
…§ 143 StGB (RIS Justiz RS0093928 [T40, T58]). Schließlich wurde der verwendete Gegenstand in dem zur Verdeutlichung der Feststellungen heranzuziehenden Urteilsspruch (vgl RIS Justiz RS0114639 [insbes T6]) als „massive Glasflasche“ beschrieben. Indem die Rechtsrüge (Z 9 lit a) zu Schuldspruch B./ im Wege eigenständiger –…
…Z 1 StPO; US 2) vermag die Feststellung dieser entscheidenden Tatsache nicht zu ersetzen ( Ratz , WK-StPO § 281 Rz 580; RIS-Justiz RS0114639). Die aufgezeigten Rechtsfehler mangels Feststellungen zwingen zur Aufhebung des Urteils im Ausspruch über die Anlasstaten 1 und 3 sowie in der davon abhängigen Unterbringungsanordnung…
… 1 StPO; US 2) könnte zwar (getroffene) Feststellungen verdeutlichen, vermag aber (wie hier anderslautende) Konstatierungen zu entscheidenden Tatsachen nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639). Dieser Rechtsfehler mangels Feststellungen erfordert die Aufhebung des Urteils im aus dem Spruch ersichtlichen Umfang (demnach auch des Zuspruchs an die Privatbeteiligten Hermann Be***** und…
…§ 260 Abs 1 Z 1 StPO; US 2 f) vermag die Konstatierung entscheidender Tatsachen nicht zu ersetzen (RIS-Justiz RS0114639, RS0117119, Ratz , WK-StPO § 281 Rz 15). Diese Rechtsfehler mangels Feststellungen und der aufgezeigte Begründungsmangel machen die Aufhebung des Urteils im aus…
…9] Die (teilweise erfolgte) Erwähnung subjektiver Komponenten in Form der verba legalia im Urteilsspruch vermag entsprechende Feststellungen nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0098936 [insb T4], RS0114639 [T7, T11]). [10] Zu A./II./4./ und B./III./1./ enthält das Urteil keine Konstatierungen zur subjektiven Tatseite betreffend die Handlungsqualifikation der Bargeldabhebung vom…
… 1 StPO) und die Darstellung der auf dieses Faktum bezogenen Modifikation der Anklageschrift (US 10) vermögen solche Festellungen nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639). Diese den Genannten zum Nachteil gereichende materiell rechtliche Nichtigkeit (Z 10) war von Amts wegen wahrzunehmen (§ 290 Abs 1 zweiter Satz…
…Konstatierungen. Da die Tatbeschreibung im Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) allein fehlende Feststellungen nicht zu ersetzen vermag (RIS Justiz RS0114639), haftet dem Urteil insoweit ein die beiden Angeklagten betreffender Rechtsfehler mangels Feststellungen (§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO…
…US 7, 9 f) unter Heranziehung des Erkenntnisses (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) zu deren Verdeutlichung (RIS-Justiz RS0114639) den Willen der Tatrichter, die zur vorgenommenen Subsumtion erforderlichen Feststellungen auch zur subjektiven Tatseite zu treffen, hinreichend deutlich erkennen lässt (vgl Ratz , WK StPO §…
…die Tatrichter beim Angeklagten N* zu I./A./ und II./ in den Entscheidungsgründen – auch in Verbindung mit dem (nur) zur Verdeutlichung heranzuziehenden (RIS Justiz RS0114639) Referat nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO – nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen, dass dessen Absicht (auch) auf die…
…Urteils tenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag die Feststellung entscheidender Tatsachen nur zu verdeutlichen, nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639 [T1]). [19] Der Kostenausspruch beruht auf § 390a Abs 1 StPO.…
…erschließen (vgl US 4, 5 und 9 nur: „dadurch“), den Urteilsgründen - mit Blick auf das zu deren Verdeutlichung heranzuziehende (RIS Justiz RS0116587, RS0114639, RS0098734) Erkenntnis (US 1) mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann. Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs…
…im Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO [US 8]), das die Feststellungen nicht zu ersetzen verm ag (RIS Justiz RS0114639). [23] Die Konstatierungen zur subjektiven Tatseite, wonach d ie Angeklagten jeweils mit dem Wissen und Wollen handelten, Bestandteile des Vermögens der AN* GmbH beiseite zu…
…sie dadurch bewirkt haben (die Tatbeschreibung im Urteilstenor [§ 260 Abs 1 Z 1 StPO] vermag fehlende Feststellungen auf Tatsachenebene nicht zu ersetzen [RIS-Justiz RS0114639, RS0098936; Lendl, WK-StPO § 260 Rz 8; Ratz, WK-StPO § 281 Rz 580]). Ein Kostenausspruch nach § 390a StPO hatte zu unterbleiben (Lendl…
…dessen Mittäter in Ungarn abholten und nach Österreich brachten (US 6 iVm US 2; zur Heranziehung des Urteilsspruchs zur Verdeutlichung siehe RIS Justiz RS0114639 [T6]). [14] Der Sanktionsrüge (Z 11) zuwider verstößt die Wertung der „riskante[n] Fahrweise mit Gefährdung der Fremden und Polizisten sowie Rammen von…
… 1 Z 1 StPO) könnte zwar (getroffene) Feststellungen verdeutlichen, vermag aber (wie hier) fehlende Konstatierungen zu entscheidenden Tatsachen nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639). Dazu kommt (mit Blick auf § 290 Abs 1 StPO), dass die Entscheidungsgründe zur subjektiven Tatseite zwar eine auf unrechtmäßige Bereicherung und die…
…Referat der entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) die fehlenden Konstatierungen zu entscheidenden Tatsachen nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639). Des Weiteren fehlen (mit Blick auf § 290 Abs 1 StPO) in Anbetracht der – hier relevant – konstatierten Absicht der Angeklagten, das…
…US 5, 9) bleibt daher ohne Sachverhaltsbezug und trägt die Annahme der Qualifikation des § 148 StGB nicht (RIS-Justiz RS0119090, RIS-Justiz RS0114639; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 8). Der Vollständigkeit halber bleibt anzumerken, dass die nach dem eben Gesagten unzureichenden Urteilsannahmen zur Gewerbsmäßigkeit zudem…
…in Kauf genommen“ und „sich damit abgefunden hat“. Mit Blick auf das zur Verdeutlichung heranzuziehende Erkenntnis (US 1; vgl RIS Justiz RS0114639) und die Entscheidungsgründe (US 5 f und 12) h aben die Tatrichter jedoch hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Angeklagte sich durch…
…im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag im Übrigen die fehlenden Feststellungen auf Tatsachenebene nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639, RS0098936; vgl auch Lendl , WK StPO § 260 Rz 8 und Ratz , WK StPO § 281 Rz 580). Das angefochtene Urteil…
…im Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO [US 6]), das die Feststellungen nicht zu ersetzen verm ag (RIS Justiz RS0114639). [20] Die Konstatierungen zur subjektiven Tatseite, wonach der Angeklagte mit dem Wissen und Wollen handelte, Bestandteile des Vermögens der AN* GmbH beiseite zu schaffen und…
…findet. [12] Da die Tatbeschreibung im Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) fehlende Feststellungen nicht zu ersetzen vermag (RIS Justiz RS0114639; Ratz , WK StPO § 281 Rz 15 und 580), w aren das Urteil und der darauf beruhende Beschluss im aus dem Spruch ersichtlichen…
…f), finden in den für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen (Negativ-)Feststellungen (US 11 f iVm US 18) (ausdrücklich) keine Deckung (RIS Justiz RS0114639). [13] Der – übereinstimmend mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – aufgezeigte Subsumtionsfehler erfordert die Aufhebung des Urteils wie aus dem Spruch ersichtlich. [14] U nter…
…eine Qualifikation betreffenden Tatumstände im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) fehlende Feststellungen nicht zu ersetzen vermag (RIS Justiz RS0117119, RS0114639). Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Ibragim V*****: Indem die Mängelrüge Feststellungen als unzureichend begründet (Z 5 vierter Fall) kritisiert, weil der Schöffensenat der leugnenden Verantwortung…
…zu Punkt A im Referat der entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) im Urteilstenor nicht kompensiert werden (RIS-Justiz RS0114639). Zum Schuldspruch B/III haben die Tatrichter zur (rechtlich) angenommenen Gewerbsmäßigkeit nach § 241e Abs 2 erster Fall StGB bloß konstatiert, der…
…durch die Polizei zu bestimmen (vgl auch US 4: „vor der Kriminalpolizei als Zeugin bei ihrer förmlichen Vernehmung zur Sache“; RIS Justiz RS0114639 [T6]). [16] Die Behauptung der eine Unterstellung der Urteilstaten B./ „unter die §§ 83 ff StGB“ anstrebenden Subsumtionsrüge (Z…
…f, 12, 16, 18) bleibt daher ohne Sachverhaltsbezug und trägt die Annahme der Qualifikation des § 130 vierter Fall StGB nicht (RIS-Justiz RS0119090, RS0114639; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 8). Da dieser Rechtsfehler mangels Feststellungen ( Ratz , WK-StPO § 281 Rz 8) eine Aufhebung…
…den Schuldspruch zu I./ nicht zu tragen vermögen . [6] Nach den erstgerichtlichen Konstatierungen, zu deren Verdeutlichung der Urteilsspruch herangezogen werden kann (vgl RIS Justiz RS0114639), beging der Angeklagte die Tat am 10. Dezember 2013 (US 1) oder am 12. Dezember 2013 (US 3, …
…Referat der entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) im Urteilsspruch zwar verdeutlicht, aber nicht ersetzt werden können (RIS Justiz RS0114639) – unterblieb weitgehend eine konkrete Zuordnung von Dr. A***** oder Dr. F***** manipulierter Geldbeträge (US 65 bis 67) zu jeweils bestimmten (im…
…Tatsachen in den Entscheidungsgründen nicht durch die Erwähnung im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) ersetzt werden kann (RIS Justiz RS0114639). Indem sich die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zur objektiven Tatseite des reklamierten Besitzes nicht auf die Urteilsfeststellungen, sondern nur auf das Referat der entscheidenden Tatsachen im…
…unterstellten Tatgeschehen; allein die Tatbeschreibung im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag fehlende Feststellungen nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 580). Der darin gelegene Rechtsfehler mangels Feststellungen erfordert die sofortige Aufhebung des Schuldspruchs 3 schon bei…
…zur Verdeutlichung heranzuziehenden Referat der entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO; US 1 f; vgl RIS Justiz RS0114639) nicht zu entnehmen. Das Urteil enthält somit keine hinreichende Sachverhaltsgrundlage für die Subsumtion (auch) unter § 148 zweiter Fall StGB. Dieser Rechtsfehler mangels Feststellungen…
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