Die bloße Nennung der Anzahl und der Bezeichnung (suchtgifthaltiger) Tabletten ersetzt nicht die erforderlichen Feststellungen über den Stoff und die (große) Menge des Suchtgifts.
…der Berechnung können die an ***** B***** überlassenen „550 Stück Ecxstasy Tabletten“ mangels konstatierter Substanz und Gewichtsangabe nicht berücksichtigt werden (vgl RIS Justiz RS0114428 [T12]). In der Passage „50 Stück Ecxtasytabletten Diamant mit einem Nettogewicht von 805 g und einem Reinheitsgehalt von 22,6 +/- 1,1…
…und Bezeichnung von (allenfalls ein Suchtgift oder einen psychotropen Stoff enthaltenden) Tabletten - wie hier vorliegend - vermag somit den aufgezeigten Feststellungserfordernissen nicht zu genügen (RIS-Justiz RS0114428; Litzka/Matzka/Zeder , SMG² § 1 Rz 11 bis 14 mwN). Da die aufgezeigten Rechtsfehler mangels Feststellungen (zu Punkt 1./ vgl…
…idF BGBl III 2014/169), kann dem Urteil nicht entnommen werden, bedürfte aber selbst wenn man Gerichtsnotorietät unterstellt einer entsprechenden Feststellung (RIS Jusitz RS0114428, RS0124169; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 348, 463, 606). Die hier vorliegenden Konstatierungen tragen den Schuldspruch III./ wegen des Vergehens des…
…281 Abs 1 Z 10a StPO). Nach den zu IV. getroffenen Feststellungen hat der Angeklagte Cannabis und Kokain (sowie weitere allenfalls [RIS Justiz RS0114428] Suchtgift enthaltende Substanzen) ausschließlich für den eigenen persönlichen Gebrauch erworben und besessen (US 8 letzter Absatz), womit naheliegt, dass insoweit die tatsächlichen Voraussetzungen für…
…Substitol“) samt Bezifferung der Anzahl derartiger (allenfalls ein Suchtgift oder einen psychotropen Stoff enthaltender) Tabletten vermag diesen Feststellungserfordernissen nicht zu genügen (vgl RIS-Justiz RS0114428, RS0111350; Litzka/Matzka/Zeder , SMG 2 § 1 Rz 11 bis 14; Schwaighofer in WK 2 SMG § 28b Rz 9…
…Substanzen unabdingbar sind. Die bloße Nennung der Marken oder Handelsnamen von (ein Suchtgift oder einen psychotropen Stoff enthaltenden) Medikamenten genügt diesen Feststellungserfordernissen nicht (RIS Justiz RS0114428). Dass die Inhaltsstoffe dieser Arzneimittel allenfalls gerichtsnotorisch sind, ändert daran nichts, weil es für notorische Tatsachen zwar keiner Beweisaufnahme, wohl aber deren Feststellung bedarf (RIS…
…Stereoisomeren oder Salzen sind, kann dem Urteil nicht entnommen werden, bedürfte aber – selbst wenn man Gerichtsnotorietät annähme – einer entsprechenden Feststellung (vgl RIS Justiz RS0114428, RS0124169 [T1]). Die Verwendung von den Tatbeständen des § 32 SMG entnommenen Rechtsbegriffen („verba legalia“) zum objektiven Sachverhalt bleibt daher ohne Sachverhaltsbezug…
… Os 105/14a EvBl 2015/20, 129 [zu § 22a Abs 1 Z 1 ADBG 2007]; RIS Justiz RS0114428, RS0128204 [zu §§ 2 f SMG]; ein tatrichterlicher Wille [ Ratz , WK StPO § 281 Rz 19], mit der Bezugnahme auf…
… 22a Abs 1 Z 1 leg cit) erfasste Wirkstoffe, weshalb Konstatierungen zur konkreten Wirkstoffart der tatverfangenen Substanzen unabdingbar sind (vgl RIS-Justiz RS0114428, RS0128204). Mit dem bloßen Hinweis auf „Anabolika mit verbotenen Wirkstoffen, die in der Anlage der Antidopingkonvention (Verbotsliste) gelistet sind,“ (US 5 …
…gegen ihn (nach früherer Rechtslage) ergangenen noch dem angefochtenen Urteil aber können Feststellungen zum Reinheitsgrad der seinerzeit manipulierten Suchtgiftmenge entnommen werden (vgl RIS Justiz RS0126985, RS0114428 [T1]). Daher fehlt es der (rechtlichen) Annahme, der Angeklagte sei schon einmal im Sinn des § 28a Abs 2 Z 1 SMG…
…hier vorliegende - bloße Bezeichnung mit Marken- oder Handelsnamen von (allenfalls ein Suchtgift oder einen psychotropen Stoff enthaltenden) Tabletten genügt den aufgezeigten Feststellungserfordernissen nicht (RIS-Justiz RS0114428; Litzka/Matzka/Zeder SMG² § 1 Rz 11 bis 14 mwN). Dass Subutex allenfalls gerichtsnotorisch den in der Suchtgiftverordnung aufscheinenden Wirkstoff Buprenorphin…
…sind, ändert daran nichts, zumal es für notorische Tatsachen zwar keiner Beweisaufnahme, wohl aber deren Feststellung bedarf (vgl 15 Os 150/11i mwN; RIS-Justiz RS0114428). Die vom Erstgericht vorgenommene Subsumtion leidet daher zu b) an einem Rechtsfehler mangels Feststellungen, der die mit dem Auftrag zur Verfahrenserneuerung verbundene Kassation des Schuldspruchs…
…Annahme, M* habe (überhaupt) Suchtgift überlassen, ohne Sachverhaltsgrundlage bleibt. Eine diesbezüglich bestehende Gerichtsnotorietät entbände im Übrigen nicht vom Erfordernis, die entscheidenden Tatsachen festzustellen (RIS Justiz RS0114428 [T1 und T9]). [7] Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass § 28a Abs 4 Z 3 SMG eine Zusammenrechnung von (je…
…SMG), sodass deren Einziehung – hier nicht vorhandene – Sachverhaltsannahmen zu ihrer eine Einordnung unter eine dieser beiden Kategorien ermöglichenden Beschaffenheit erfordert (vgl RIS Justiz RS0114428, RS0128204; zu Cannabis vgl 11 Os 109/15m). Diese dem Angeklagten zum Nachteil gereichende (das gesamte Einziehungserkenntnis betreffende) Nichtigkeit war von Amts wegen…
…Suchtgiftverordnung oder der Psychotropenverordnung erfasste Wirkstoffe, weshalb Feststellungen zur Beschaffenheit, nämlich der Wirkstoffart und -menge tatverfangener Substanzen für die rechtsrichtige Beurteilung unabdingbar sind (RIS Justiz RS0114428 [T1]). Zum Schuldspruch I./B./ erschöpfen sich die Feststellungen zur objektiven Tatseite (US 9 ff) allerdings im Wesentlichen (vgl zu den Wirkstoffen…
…Nennung (hier:) der Bezeichnung von (bloß möglicherweise suchtgifthältigen) Tabletten vermag die für einen Schuldspruch erforderlichen Feststellungen über den Inhaltsstoff nämlich nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114428).…
…angenommenen entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) anzuführen, sondern auch zu diesen entsprechende Feststellungen zu treffen sind (RIS Justiz RS0114428, RS0114639). Anzumerken ist weiters, dass bloße Teilakte von Suchtgifthandel nach § 28a Abs 1 SMG als Bezugspunkt für wiederkehrende Begehung (§ 70…
…Praxiten“) samt Bezifferung der Anzahl derartiger (allenfalls ein Suchtgift oder einen psychotropen Stoff enthaltender) Tabletten vermag diesen Feststellungserfordernissen nicht zu genügen (vgl RIS-Justiz RS0114428, RS0111350; Litzka/Matzka/Zeder , SMG 2 § 1 Rz 14; Schwaighofer in WK 2 SMG § 28b Rz 9 ff…
…– selbst wenn man Gerichtsnotorietät unterstellt – Feststellungen zum konkreten Wirkstoff und zur Beschaffenheit der tatverfangenen Substanz, die eine entsprechende Zuordnung ermöglichen (vgl RIS Justiz RS0114428, RS0124169; Ratz , WK StPO § 281 Rz 348, 463, 606). Die Verwendung von den Tatbeständen des § 4 NPSG entnommenen Rechtsbegriffen („…
…der Grenzmenge (§ 28b SMG) sowie des 25 Fachen der Grenzmenge lässt sich auf der vom Erstgericht festgestellten Sachverhaltsgrundlage daher nicht beurteilen (RIS Justiz RS0114428 [T5], jüngst 13 Os 23/20m). [6] Die Konstatierungen, die einen – gar nicht erfolgten – Schuldspruch nach § 27 Abs …
…der Grenzmenge (§ 28b SMG) sowie des 25 Fachen der Grenzmenge lässt sich auf der vom Erstgericht festgestellten Sachverhaltsgrundlage daher nicht beurteilen (RIS Justiz RS0114428 [T5], jüngst 12 Os 78/18i). Die Konstatierungen, die einen – gar nicht erfolgten – Schuldspruch nach § 27 Abs 1…
…zu gewinnen und zu ernten (US 7 f), genügt aber dem Erfordernis, Wirkstoffart und menge der tatverfangenen Substanz festzustellen, nicht (vgl RIS-Justiz RS0114428, RS0111350). Dieser Rechtsfehler mangels Feststellungen macht eine Aufhebung des Schuldspruchs B/I unumgänglich. Die materiellrechtliche Nichtigkeit war aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden auch hinsichtlich des…
…die bloße Nennung der Anzahl und Bezeichnung von (allenfalls ein Suchtgift oder einen psychotropen Stoff enthaltenden) Tabletten genügt den aufgezeigten Feststellungserfordernissen damit nicht (RIS Justiz RS0114428; Litzka/Matzka/Zeder SMG² § 1 Rz 11 bis 14 mwN). Dass „Substitol 200 mg“ allenfalls gerichtsnotorisch nach seiner…
…als (auch nur irgendeine) strafbare Handlung nach dem Suchtmittelgesetz nicht zuließe, weil Konstatierungen zur Beschaffenheit, also zur Wirkstoffart und -menge dieser tatverfangenen Substanz (RIS Justiz RS0114428 [T1]) gänzlich fehlen. Allein da die (zu B) angebotene Menge an Kokain bereits ein Fünfundzwanzigfaches der Grenzmenge überschreitet, trägt das Feststellungssubstrat (nach dem oben…
… 1 Abs 2 SMG), sodass deren Einziehung Sachverhaltsannahmen zu ihrer eine Einordnung unter eine dieser beiden Kategorien ermöglichenden Beschaffenheit erfordert (vgl RIS Justiz RS0114428, RS0128204). Außerdem ist die Einziehung nach § 34 Abs 1 SMG nur dann zulässig, wenn das Suchtmittel mit einer (etwa in dessen Besitz…
…A/2/c auch das Überlassen bloß mit dem Handelsnamen („Speed“, „Substitol“) nicht nach der Wirkstoffart bezeichneter Substanzen (vgl RIS-Justiz RS0114428) angelastet wird, fallbezogen keinen Rechtsfehler mangels Feststellungen (nach Z 9 lit a oder 10), weil einerseits dieser Schuldspruch eine gleichartige Verbrechensmenge nur pauschal…
…sowie die bloße Nennung der Anzahl und Bezeichnung von (allenfalls ein Suchtgift oder einen psychotropen Stoff enthaltenden) Tabletten genügt den aufgezeigten Feststellungserfordernissen nicht (RIS-Justiz RS0114428; Litzka/Matzka/Zeder SMG² § 1 Rz 11 bis 14 mwN). Dass Substitol allenfalls gerichtsnotorisch nach seiner Produktbeschreibung Morphin (siehe insoweit Anhang…
…umfassten Substanzen, Substanzklassen und chemischen Strukturen hergestellt wird und selbst eine im Einzelfall diesbezüglich allenfalls vorliegende Gerichtsnotorietät entsprechende Konstatierungen nicht ersetzen könnte (vgl RIS Justiz RS0114428 [T9]; 15 Os 150/11i, SSt 2011/74). Indem das vorliegende Urteil zu Schuldspruch II./ lediglich eine Bestellung von „Psychoaktiven…
…Zuordnung des Stoffes zu einer von § 1 NPSV erfassten Substanz nicht möglich. Es mangelt daher den Schuldsprüchen am erforderlichen Sachverhaltssubstrat (vgl RIS-Justiz RS0114428 [T14] = 12 Os 144/16t; 14 Os 107/16s). Überdies leidet auch das – sich auf alle Angeklagte beziehende – Konfiskationserkenntnis…
…Marken oder Handelsnamen und die bloße Nennung der Anzahl und Bezeichnung von (allenfalls ein Suchtgift oder einen psychotropen Stoff enthaltenden) Tabletten genügt nicht (RIS Justiz RS0114428; vgl US 5: „Mundidol Kapseln“, „Morphium Hydrocloricum 3,5“; US 6: „Somnubene 1 mg“). Auch wenn Tatsachen…
…2008 und 2. März 2009 in Innsbruck vorschriftswidrig wiederholt Suchtgift, nämlich Substitol und Cannabis (ersteres zwar ohne Nennung der enthaltenen Wirkstoffe [RIS Justiz RS0114428], jedoch ohne Nachteil für den Angeklagten aufgrund des Erwerbs und Besitzes auch von Cannabis) erworben und besessen. Die ohne Berücksichtigung des § 5 Z…
…oder Handelsnamens von (allenfalls ein Suchtgift oder einen psychotropen Stoff enthaltenden) Tabletten (hier „Rivotril“, US 7) genügt diesem Erfordernis nicht (RIS Justiz RS0114428). Eine entsprechende Gerichtsnotorietät – etwa, dass „Rivotril“-Tabletten den in der Psychotropenverordnung angeführten Wirkstoff Clonazepam enthalten – würde daran nichts ändern, weil es…
…Eine Überschreitung der Grenzmenge (§ 28b SMG) sowie des Fünfzehnfachen und des Fünfundzwanzigfachen der Grenzmenge lässt sich auf dieser Sachverhaltsgrundlage nicht beurteilen (RIS Justiz RS0114428 [T5]). 4./ Zu Schuldspruch B./I./2./c./ stellte das Gericht fest, dass Marcus R***** in seiner Wohnung Kokain für Mario B***** aufbewahrte…
…Wirkstoffe zu beziehen, weshalb Feststellungen zur Beschaffenheit, nämlich der Wirkstoffart – sowie bei mengenbezogenen Deliktsqualifikationen zum Reinsubstanzgehalt – tatverfangener Substanzen unabdingbar sind (vgl RIS-Justiz RS0114428). Der vorliegende Urteilsspruch hingegen enthält – wie bereits der Strafantrag (ON 7) – weder eine Benennung der Substanz noch eine Bezeichnung des darin enthaltenen…
…Anzahl und Bezeichnung von (allenfalls ein Suchtgift oder einen psychotropen Stoff enthaltenden) Tabletten wie vorliegend vermag somit den aufgezeigten Feststellungserfordernissen nicht zu genügen (RIS-Justiz RS0114428; Litzka/Matzka/Zeder SMG² § 1 Rz 11 bis 14 mwN). Da der aufgezeigte Rechtsfehler mangels Feststellungen geeignet ist, zum Nachteil des…
…Ecstasy Tabletten (US 12) isoliert betrachtet die Subsumtion unter den Tatbestand des § 27 Abs 1 SMG nicht ermöglicht (vgl RIS Justiz RS0114428, RS0128204; insbes 12 Os 135/11m). Der diesen Umstand – ausgehend von der im Urteil zum Ausdruck gebrachten gleichartigen Verbrechensmenge – jedoch an…
…entnommen werden. Dies bedürfte aber – selbst für den Fall der Annahme von Gerichtsnotorietät (RIS Justiz RS0124169 [insbesondere T1]) – einer entsprechenden Tatsachenfeststellung (RIS Justiz RS0114428 [insbesondere T15]). Die bloß unter Verwendung des Rechtsbegriffs „Drogenausgangsstoff“ getroffenen Urteilsaussagen bleiben damit ohne Sachverhaltsbezug und vermögen solcherart den Schuldspruch nach § …
…2010 in W***** und K***** Cannabiskraut und Speed (Letzteres ohne Nennung der enthaltenen Wirkstoffe [vgl ON 24 S 5 und 7; RIS Justiz RS0114428], jedoch ohne Nachteil für den Angeklagten aufgrund des Erwerbs und Besitzes auch von Cannabiskraut) erworben und besessen hat. Gemäß § 43 Abs 1…
…Justiz RS0119090 [T3]; OGH 14 Os 127/23t). Selbst eine diesbezüglich bestehende Gerichtsnotorietät entbände im Übrigen nicht vom Erfordernis, die entscheidenden Tatsachen festzustellen (RIS-Justiz RS0114428 [T1 und T9]). Der in der Beweiswürdigung enthaltene Hinweis auf bei der Hausdurchsuchung sichergestelltes K okain vermag den gänzlich fehlenden Sachverhaltsbezug nicht herzustellen. Diese das…
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