"Kränkung" ist in diesem Zusammenhang, ebenso wie "Ärger", nicht allein das subjektive Empfinden des Verletzten, sondern maßgebend ist, ob und in welchem Ausmaß seine Persönlichkeit im weitesten Sinn - Gefühlssphäre, geistige Interessen und äußerer Bereich der Persönlichkeit - in objektivierbarer Weise beeinträchtigt wird.
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