Das Verfahren vor dem EuGH gemäß Art 177 EGV ist als Zwischenstreit des Revisionsrekursverfahrens anzusehen, so dass die Bestimmung der darauf entfallenden Kosten dem vorlegenden nationalen Gericht vorbehalten ist.
…Art 267 AEUV ist als Zwischenverfahren des Revisionsrekursver-fahrens anzusehen, sodass die Bestimmung der darauf entfallenden Kosten dem vorlegenden Gericht vorbehalten ist (RIS-Justiz RS0109758). Es betraf ausschließlich den Hauptanspruch. 4.3. Im Vorabentscheidungsverfahren ist der Beklagte als zur Gänze obsiegend zu erachten, weshalb ihm seine darauf entfallenden Kosten zur…
…der Barauslagen des erstinstanzlichen Verfahrens, 66 % seiner Kosten der Berufungsbeantwortung und 66 % seiner Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Teilnahme am Vorabentscheidungsverfahren (RIS-Justiz RS0109758). Der Kläger hat der Beklagten die Kosten ihrer Berufungsbeantwortung sowie je 17 % ihrer Pauschalgebühren des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu ersetzen. Die Beträge sind im…
…² Rz 387; vgl zu den Kosten des auf Antrag des Gerichts eingeleiteten Normenkontrollverfahrens [RIS-Justiz RS0036030] bzw des Verfahrens vor dem EuGH [RIS-Justiz RS0109758], auch Kohlegger in Fasching/Konecny³ II/1 Anh zu § 190 ZPO Rz 367 f). Ein Kostenersatzanspruch ist für das Normenkontrollverfahren über Parteiantrag…
…1 lit d B VG („Gesetzesbeschwerde“) handelt es sich – ebenso wie bei einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH; RIS Justiz RS0109758) oder einem Verfahren vor dem VfGH über einen Verordnungs- oder Gesetzesprüfungsantrag eines Gerichts (Art 139 Abs 1 Z 1 und Art …
…örtlicher) Zuständigkeit wiederhergestellt wird. 6. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsrekursverfahrens – einschließlich des als Zwischenstreit anzusehenden Verfahrens vor dem EuGH (RIS Justiz RS0109758) – und des Rekursverfahrens gründet sich auf § 41 Abs 1 und § 50 Abs 1 ZPO. Die nationalen Kostenbestimmungen sind…
…war daher insgesamt ein Erfolg zu versagen. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich des als Zwischenstreit anzusehenden Verfahrens vor dem EuGH (RIS Justiz RS0109758) gründet sich auf die §§ 41, 50 ZPO. Die Entscheidung über die Kosten des Vorabentscheidungsverfahrens ist Sache des nationalen Gerichts. Auch dabei sind…
…daher ein Erfolg zu versagen. [20] 7. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens – einschließlich des als Zwischenstreit anzusehenden Verfahrens vor dem EuGH (RS0109758) – gründet sich auf § 41 Abs 1 und § 50 Abs 1 ZPO. Die nationalen Kostenbestimmungen sind anzuwenden (RS0109758 [T2…
…EuGH ist als Zwischenstreit des Revisionsverfahrens anzusehen, sodass die dem Beklagten in diesem Verfahren aufgelaufenen Kosten vom nationalen Gericht zu bestimmen sind (vgl RIS Justiz RS0109758). Dabei sind die inländischen Kostenbestimmungen anzuwenden, nach denen die verzeichneten Kosten gedeckt sind.…
…Zurückweisung der Klage mangels internationaler Zuständigkeit wiederherzustellen. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsrekursverfahrens einschließlich des als Zwischenstreit anzusehenden Verfahrens vor dem EuGH (RIS Justiz RS0109758) und des Rekursverfahrens gründet sich auf die §§ 41, 50 ZPO. Die nationalen Kostenbestimmungen sind anzuwenden (17 Ob 7/10v ua…
…die genannte Bestimmung nicht Bedacht genommen. 5. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich des als Zwischenstreit anzusehenden Verfahrens vor dem EuGH (RIS Justiz RS0109758 ) gründet sich auf §§ 43 Abs 2, 50 ZPO. Durch die Geltendmachung der erhöhten Zinsen wurden keine besonderen Kosten veranlasst (vgl 8…
…Art 234 EG ist als Zwischenstreit des Revisionsrekursverfahrens anzusehen, so dass die Bestimmung der darauf entfallenden Kosten dem vorlegenden nationalen Gericht vorbehalten ist (RIS-Justiz RS0109758). Mangels abweichender Bestimmung sind die Kosten der Beteiligung der Beklagten am Verfahren vor dem EuGH nach TP 3 C RATG zu bestimmen (1 Ob 332…
…geben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich des als Zwischenstreit anzusehenden Verfahrens vor dem EuGH (9 ObA 124/10s; RIS Justiz RS0109758) beruht auf den §§ 41, 50 ZPO. Der Ersatz der Kosten von Einwendungen der (in der Hauptsache obsiegenden) Klägerin gegen die von der…
…Klägerin auch die Kosten der Stellungnahme an den EuGH und des diesbezüglichen Kostenbestimmungsantrags zuzusprechen waren (vgl 2 Ob 45/25v ErwGr 4.; RS0109758). Mangels abweichender Bestimmungen sind die Kosten der Beteiligung der Klägerin am Verfahren vor dem EuGH nach TP 3C RATG zu bestimmen (vgl RS0109758 [T4…
…versagen. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich des als Zwischenstreit anzusehenden Verfahrens vor dem EuGH (1 Ob 332/97y; RIS Justiz RS0109758 ua) gründet sich auf die §§ 41, 50 Abs 2 ZPO. Die Entscheidung über die Kosten des Vorabentscheidungsverfahrens ist gemäß Art…
…Kosten des Rechtsmittelverfahrens beruht auf §§ 41, 50 ZPO. Zu berücksichtigen sind auch die Kosten des Zwischenstreits vor dem Europäischen Gerichtshof (RIS Justiz RS0109758). Für den Revisionsrekurs und die beim Europäischen Gerichtshof eingebrachte Äußerung kommen infolge zwischenzeitiger Tarifänderung unterschiedliche Ansätze zur Anwendung. Es gebührt jeweils nur der einfache Einheitssatz…
…Ein Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art 267 AEUV gilt als Zwischenstreit des Anlassverfahrens, sodass die Bestimmung der darauf entfallenden Kosten dem vorlegenden nationalen Gericht vorbehalten ist (RS0109758). Mangels abweichender Bestimmungen sind die Kosten der Beteiligung des Beklagten am Verfahren vor dem EuGH nach TP 3C RATG zu bestimmen (vgl RS0109758 [T4…
…Die Vorinstanzen haben das Klagebegehren daher zu Recht abgewiesen. 4. Die Kostenentscheidung – einschließlich des als Zwischenstreit anzusehenden Verfahrens vor dem EuGH (RIS Justiz RS0109758) – gründet sich auf § 2 ASGG, §§ 50, 41 ZPO. Die Entscheidung über die Kosten des Vorabentscheidungsverfahrens ist Sache des nationalen…
…38] 5. Die Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen war somit unvermeidlich. [39] Der Vorbehalt der Kosten einschließlich der des Zwischenverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (vgl RS0109758) stützt sich auf § 52 ZPO.…
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