Der tatbestandsmäßige Vermögensnachteil muss demjenigen erwachsen, über dessen Vermögen der Täter verfügt. Dass letztlich Dritte an ihrem Vermögen geschädigt werden, genügt nicht.
…Sadoghi in WK² StGB § 153 Rz 21). [8] Ein (nach § 153 StGB tatbestandsmäßiger) Vermögensschaden entstand den Machtgebern (RIS Justiz RS0106192) aber – auf der Basis des Urteilssachverhalts – nicht unmittelbar (RIS Justiz RS0130418) durch einen Fehlgebrauch dieser Befugnis. [9] Die Subsumtion des konstatierten Verhaltens des…
…sich zutreffend vor, dass der Vermögensnachteil beim Tatbestand der Untreue in der Person des Vertretenen und nicht im Vermögen eines Dritten einzutreten hat (RIS Justiz RS0106192). Sie übersieht dabei aber, dass der den Gläubigern entstandene Vermögensnachteil von den Tatrichtern nur illustrativ angeführt wurde, sie jedoch von einem tatbestandsmäßigen Schaden in der…
…Verwirklichung des strafrechtlichen Tatbestands der Untreue (§ 153 StGB) und der Anwendung der dreißigjährigen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB nicht korrekturbedürftig (vgl RS0094860; RS0106192 [T3]; vgl auch RS0090558). [10] Soweit die Revision darzulegen versucht, weshalb richtigerweise doch ein vorsätzlich schädigendes Handeln des Beklagten festgestellt hätte werden müssen, wendet sie…
…Verlangen einer „Schwarzzahlung“ von den Angeklagten in Höhe von 30.000 Euro im seiner Verfügung unterliegenden Vermögen der Schuldnerin (vgl RIS Justiz RS0106192) einen – zudem 5.000 Euro übersteigenden – Vermögensschaden im Sinn des § 153 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB herbeigeführt…
…der Täter verfügen darf, und dass sich auch der Vorsatz darauf bezieht, gerade dem Geschäftsherrn (und nicht einem Dritten) den Vermögensnachteil zuzufügen (vgl RIS Justiz RS0106192; Kirchbacher/Presslauer in WK 2 StGB § 153 Rz 36, 42). Dass letztlich Dritte an ihrem Vermögen geschädigt werden, genügt zur Verwirklichung des…
…Vermögen der Täter verfügen darf, und dass sich auch der Vorsatz darauf bezieht, gerade dem Geschäftsherrn (und nicht einem Dritten) den Vermögensschaden zuzufügen (RIS Justiz RS0106192; Kirchbacher/Presslauer in WK 2 StGB § 153 Rz 36, 42). Überdies muss der Vermögensschaden unmittelbar aus der unter Befugnismissbrauch gesetzten Handlung erwachsen…
… Sch*****) vertretene Gesellschaft (vgl RIS Justiz RS0094723, RS0094792, RS0108965; zur Schädigung gerade des Geschäftsherrn [und nicht eines Dritten] als Charakteristikum der Untreue RIS-Justiz RS0106192; Kirchbacher/Presslauer in WK 2 StGB § 153 Rz 36), allerdings bloß mittelbar (in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin ihrer Tochtergesellschaften) trifft, als Untreue…
…Vermögen der Täter verfügt, und dass sich auch der Vorsatz darauf bezieht, gerade dem Geschäftsherrn (und nicht einem Dritten) den Vermögensnachteil zuzufügen (vgl RIS Justiz RS0106192; Kirchbacher/Presslauer in WK 2 StGB § 153 Rz 36 und 42), im Falle missbräuchlicher Verfügungen eines Masseverwalters daher dem Gemeinschuldner. Dass letztlich…
…Flora , StGB 4 § 153 Rz 10, 18 und 28; Michel Kwapinski/Oshidari , StGB 15 § 153 Rz 14; RIS Justiz RS0106192, 14 Os 94/21m [Rz 7 f mwN]). [6] In subjektiver Hinsicht erfordert die Tatbestandserfüllung deshalb – neben dem Vorsatz, die…
…mit anderen Worten der Vermögensschaden demjenigen erwächst, über dessen Vermögen der Täter verfügt. Dass letztlich Dritte an ihrem Vermögen geschädigt werden, genügt nicht (RIS-Justiz RS0106192; Kirchbacher/Presslauer in WK 2 StGB § 153 Rz 36). Nach dem Urteilssachverhalt waren S***** und P***** Gesellschafter, Zweitere darüber hinaus Geschäftsführerin der…
…zusätzliche Handlungen des Vertretenen oder eines Dritten – ein 300.000 Euro übersteigender Vermögensschaden entsteht, der auch zeitlich versetzt eintreten kann (vgl RIS-Justiz RS0130418, RS0106192; Kienapfel/Schmoller BT II 2 § 153 Rz 94; Leukauf/Steininger/ Flora , StGB 4 § 153 Rz 28 f…
…3 ff). Der Vermögensschaden muss demjenigen erwachsen, über dessen Vermögen der Täter verfügt; eine Schädigung Dritter an ihrem Vermögen reicht nicht aus (RIS Justiz RS0106192). Als Vermögensschaden iSd § 153 StGB ist überdies nur jener anzusehen, der unmittelbar aus der unter Befugnismissbrauch gesetzten Handlung („dadurch“) entstanden ist…
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