Stellt sich die Annahme der Verspätung eines Rechtsmittels nachträglich als offenbar unrichtig heraus, dann ist dieser Fehler - auch vom Obersten Gerichtshof - in analoger Anwendung von §§ 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO zu korrigieren.
…EO iVm § 419 Abs 1, § 522 Abs 1 ZPO analog zu berichtigen (5 Ob 508/95 = EvBl 1996/35 u. v.a., RIS-Justiz RS0062267, RS0041446) und der außerordentliche Revisionsrekurs inhaltlich zu prüfen. b) Die verpflichtete Partei hat es nach einem gerichtlichen Vergleich gegenüber der betreibenden Partei u.a. im geschäftlichen…
…ist - auch vom Obersten Gerichtshof - in analoger Anwendung der §§ 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO zu korrigieren (SZ 60/192; RIS-Justiz RS0062267). Der Beschluss vom 12. 10. 2004 ist daher zu beheben. Zu 2): Die Kläger brachten vor, ein von einer öffentlichen Straße abzweigender Privatweg habe seit…
…ist - auch vom Obersten Gerichtshof - in analoger Anwendung der §§ 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO zu korrigieren (SZ 60/192; RIS-Justiz RS0062267). Zu 2.: Seit dem Inkrafttreten des § 2 Abs 2 WEG 2002 mit 1. 7. 2002 kann und muss - von hier nicht maßgeblichen Ausnahmen abgesehen…
…Entscheidung des Rekursgerichts war aufzuheben und diesem war die Entscheidung über den Rekurs der Schuldnerin unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufzutragen. [17] Soweit die Revisionsrekurswerberin RS0062267 und RS0041446 anscheinend hier angewandt wissen will, so verkennt sie, dass die dort indizierten Entscheidungen – hier nicht vorliegende – Fallkonstellationen betrafen, in denen der…
…Erhebungen geht damit zu Lasten des Einschreiters. Für eine Berichtigung (in analoger Anwendung der §§ 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO: RIS-Justiz RS0062267) besteht damit keine gesetzliche Grundlage. Für die als zweckentsprechende Rechtsverteidigung zu qualifizierende Äußerung zum Berichtigungsantrag stehen der klagenden Partei gemäß §§ 41, 50 ZPO…
…Verspätung nachträglich als unrichtig herausgestellt; dieser Fehler ist in analoger Anwendung der §§ 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO zu korrigieren (RIS-Justiz RS0062267; zuletzt 7 Ob 207/02w). Da die beklagte Partei in ihrer Revisionsbeantwortung auch auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels der klagenden Partei hingewiesen hat, waren der…
…daher offenbar unrichtig. Dieser Fehler war in analoger Anwendung der §§ 78 EO, 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO zu korrigieren (RIS-Justiz RS0062267, RS0041446). Die Kosten des Antrags auf neuerliche Vorlage des Revisionsrekurses hat die Beklagte wegen ihres Unterliegens im Provisorialverfahren endgültig selbst zu tragen (§§ 78…
… 419 und 522 ZPO dadurch Rechnung zu tragen, dass die auf die Verspätung gegründete Zurückweisung der Revisionsbeantwortung entsprechend zu berichtigen ist (RIS Justiz RS0041446; RS0062267).…
…Verspätung nachträglich als unrichtig herausgestellt, welcher Fehler in analoger Anwendung der §§ 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO zu korrigieren ist (RIS-Justiz RS0062267). zu 2.: Das Bezirksgericht Klosterneuburg erließ am 23. Jänner 2007 zu AZ 14 C 1411/06p gegen den nunmehrigen Kläger einen Zahlungsbefehl, der ihm am…
…Justiz RS0117577). Zu einer Vorgangsweise in analoger Anwendung der §§ 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO (vgl dazu RIS Justiz RS0062267) besteht nach der Aktenlage keine Veranlassung. Ein Verbesserungsverfahren – im Hinblick auf die (wiederum) fehlende Anwaltsunterschrift – konnte unterbleiben (RIS Justiz RS0005946).…
…in analoger Anwendung der §§ 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO zu korrigieren (SZ 60/192; RIS Justiz RS0062267). Zu 2.: Der Oberste Gerichtshof hatte sich schon mehrmals mit der Frage der Zulässigkeit von Balkon- oder Loggienverglasungen sowohl unter dem Aspekt des Versagungsgrundes der…
…der §§ 430, 419 und 522 ZPO dadurch Rechnung zu tragen, dass die auf Verspätung gegründete Zurückweisung des Rechtsmittels aufgehoben (RIS-Justiz RS0041446; RS0062267) und auf die Revision inhaltlich eingegangen wird. Im Zusammenhang mit der Geburt ihres Sohnes Florian am 17. 1. 2002 hat die beklagte Sozialversicherungsanstalt…
…unrichtig herausgestellt. Diesem Umstand ist in analoger Anwendung der §§ 430, 419 und 522 ZPO durch Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses Rechnung zu tragen (RIS-Justiz RS0062267; RS0041446; 3 Ob 225/06v; 3 Ob 25/05f). Zu 2.): Der Kläger ist Vater des am 3. 11. 2002 geborenen Simon S*****, der am…
…ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 430, 419 und 522 ZPO die auf eine Verspätung begründete Zurückweisung des Rechtsmittels vom Obersten Gerichtshof aufzuheben (RS0062267; vgl RS0041446). Zu II.: [5] Mit dem beim Bezirksgerichts Voitsberg eingebrachten, (in sinngemäßer Anwendung des § 44 JN) dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz übermittelten…
…iVm § 419 Abs 1 ZPO sowie des § 50 Abs 1 Z 3 AußStrG durch Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses Rechnung zu tragen (vgl RIS-Justiz RS0062267; zur Anwendung dieser Rechtsprechung im Außerstreitverfahren: 10 Ob 34/04d). In Ansehung der Rechtsmittelergänzungen hat es allerdings bei der Zurückweisung zu verbleiben, weil auch im…
…Der Antragsteller beantragt erkennbar die Berichtigung dieses Beschlusses, weil das Rechtsmittel aus näher dargestellten Gründen nicht verspätet gewesen sei. Darüber ist vom Senat zu entscheiden (RS0062267). [2] In seinem Antrag lehnt der Antragsteller ein Mitglied des 1. Senats ab, weil es Eingaben „unterdrückt“ habe. Damit meint er offenbar…
… 519 Abs 1, § 522 Abs 1 ZPO analog zu berichtigen (vgl 3 Ob 225/06v mwN; RIS Justiz RS0062267). Zu 2.: Bei der Bemessung des Unterhalts ist vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen in dem der Entscheidung unmittelbar vorangehenden Bezugszeitraum auszugehen (RIS Justiz RS0047509). Dies gilt…
…der Oberste Gerichtshof bisher in analoger Anwendung der §§ 419 Abs 1, 522 Abs 1 ZPO durch Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses Rechnung getragen (RIS Justiz RS0062267). Das gilt auch für Verfahren nach dem Außerstreitgesetz (2 Ob 208/08i) und damit auch für das Kartellverfahren (§ 38 KartG). II. In der Sache…
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