Es verstößt wider Treu und Glauben, wenn sich der Dienstgeber auf den im KollV vorgesehenen Verfall beruft, obwohl er es beharrlich unterlassen hat, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung im Sinne des KollV auszufolgen.
…Feststellungen auch kein Verhalten der Beklagten erkennen, welches die rechtzeitige schriftliche Geltendmachung der Ansprüche der Klägerin erschwert oder praktisch unmöglich gemacht hätte (vgl RIS-Justiz RS0034487 [T1, T8, T10]). Die Unkenntnis der in Vertretung der Klägerin einschreitenden Personalvertreter von der kollektivvertraglichen Verfallsfrist kann nicht der Beklagten angelastet werden. 3.4 Dass die…
…sind. Da die Beklagte die ordnungsgemäße Lohnabrechnung im Sinne des Kollektivvertrags gelegt hat, kann sie sich aber auch auf die kollektivvertragliche Verfallsfrist berufen (RIS Justiz RS0034487). Deren Zweck ist es gerade dann, wenn die Beklagte von anderen Arbeitszeiten ausgeht, dieser die abweichende Vorstellung des Klägers von den tatsächlich geleisteten Arbeitsleistungen zumindest…
…Rechtsprechung ist eine Berufung auf eine Verfallsklausel im Kollektivvertrag nicht zulässig, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu legen, beharrlich verletzt (RIS-Justiz RS0034487; 8 ObA 227/00s ua). Den Vorinstanzen ist zuzustimmen, dass sie die Abrechnung über die Überstunden mit 0,00 im konkreten Fall nicht als ordnungsgemäße Lohnabrechnung…
…des Arbeitsverhältnisses oder der Abrechnungsperiode), wobei selbst hier die Berufung auf die Klausel sittenwidrig sein kann, wenn der Arbeitgeber keine ordnungsgemäße Lohnabrechnung übermittelt (RIS Justiz RS0034487). Für einen Dienstnehmer ist es daher im Regelfall nicht weiter problematisch, sein Verhalten an der Verfallsfrist auszurichten. Gleiches gilt für (verkürzte) Fristen, die am Legen…
…der Revision nicht dar, aus welchen Gründen die Beklagte die Geltendmachung ihrer Ansprüche im konkreten Fall treuwidrig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht hätte (RIS Justiz RS0034487). Wie bereits das Berufungsgericht ausgeführt hat, ist im konkreten Fall nicht ersichtlich, warum die Klägerin nicht auch noch nach ihrem Besuch im Betrieb der Beklagten…
…Verfallsfrist mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Soweit in Entscheidungsleitsätzen mitunter davon die Rede ist, dass die Verfallsfrist erst mit der Aushändigung einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung beginnt (RS0029277; RS0034487; RS0064548; RS0034461), betreffen sie entweder kollektivvertragliche Regelungen, die dieses Erfordernis ausdrücklich vorsehen, oder besondere Fallkonstellationen, in denen sich der Dienstnehmer nur durch eine Abrechnung Klarheit…
…unmöglich macht, trifft aber den Arbeitnehmer die Behauptungs- und Beweislast (9 ObA 44/14g; 8 ObS 9/17g; vgl RIS Justiz RS0034487 [T9]). Eine solche Behauptung stellte die Klägerin hier nicht auf. 2.2. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben liegt jedenfalls auch dann vor, wenn es…
…Ansprüche zu sorgen (RIS Justiz RS0034417 ua). Der vorliegende Fall ist auch mit Sachverhalten, in denen der Arbeitgeber eine rechtzeitige Geltendmachung vereitelte (vgl RIS Justiz RS0034487 ua), nicht vergleichbar. Die Feststellungen (AS 55 f) geben keinen Anhaltspunkt für einen von der Beklagten veranlassten Irrtum, der der Klägerin möglicherweise unterlaufene…
…der Beklagten auf die Verfallsklausel hier gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie selbst ihrer kollektivvertraglichen Verpflichtung zur monatlichen Lohnabrechnung nicht nachgekommen ist (RIS Justiz RS0034487). Einer Auseinandersetzung mit den zur Verneinung des Verfalls angestellten Überlegungen des Berufungsgerichts und den dagegen von der Revisionswerberin erhobenen Einwänden bedarf es daher nicht. 2.2…
…dem Dienstnehmer etwa durch das kollektivvertragswidrige Verhalten des Dienstgebers die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert oder gar unmöglich gemacht wird (s RS0097759 [T3]; RS0051974 [T6]; RS0034487 [T8, T10, T11]). Ob ein Verhalten des Arbeitgebers als gegen Treu und Glauben verstoßend anzusehen ist, kann immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt…
…Wodurch es hier im Sinne dieser Rechtsprechung durch ein missbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers dem Kläger praktisch unmöglich bzw erschwert worden sein sollte (RIS Justiz RS0051974; RS0034487), seine nunmehr auf Grundlage des Kollektivvertrags geltend gemachten Ansprüche bereits früher zu erheben, ist nicht nachvollziehbar. Kann doch die Frage der rechtlichen Beurteilung, ob das…
…Verfallsfrist berufen kann, wenn er gegen Treu und Glauben beharrlich gegen seine kollektivvertragliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Lohnabrechnung verstoßen hat (8 ObA 2286/96a; RIS-Justiz RS0034487 ua), wodurch dem Arbeitnehmer die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird (vgl 9 ObA 27/96 ua). Derartiges wurde jedoch vom Berufungsgericht…
…Anspruchs in einer Art und Weise erschwert oder praktisch unmöglich macht, die die spätere Berufung auf die Verfallsklausel als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt (RIS Justiz RS0051974; RS0034487). Dem Argument des Klägers, dass die Berufung der Beklagten auf die hier einzelvertraglich vereinbarte Verfallsklausel gegen Treu und Glauben verstoße, weil der Kläger aufgrund der…
…Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn sich der Dienstgeber auf den vereinbarten Verfall beruft, obwohl er es beharrlich unterlassen hat, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung auszufolgen (RS0034487). Die Verletzung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Lohnabrechnung bzw der Ausfolgung einer solchen nimmt dem Arbeitgeber aber nicht ohne weiteres und immer das Recht, den Verfall…
…Anspruchs in einer Art und Weise erschwert oder praktisch unmöglich macht, die die spätere Berufung auf die Verfallsklausel als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt (RIS Justiz RS0051974; RS0034487). Gegen Treu und Glauben verstößt es zudem auch, wenn sich der Arbeitgeber auf den im Kollektivvertrag vorgesehenen Verfall beruft, obwohl er es beharrlich unterlassen hat…
…es gegen Treu und Glauben verstößt, wenn sich der Arbeitgeber auf eine Verfallsklausel stützt, aber selbst keine dem KV entsprechende Lohnabrechnung ausgefolgt hat (RIS Justiz RS0034487), bezog sich auf kurze kollektivvertragliche Verfallsklauseln, ihr liegt im Wesentlichen zugrunde, dass der Arbeitgeber durch sein Verhalten die Geltendmachung der Ansprüche erschwert oder praktisch unmöglich…
…Jahr danach war der Anspruch daher verfallen. 7. Dass der Dienstgeber die Geltendmachung der Ansprüche durch den Arbeitnehmer vereitelt oder erschwert hätte (vgl RIS Justiz RS0034487), ist grundsätzlich nicht zu vermuten. Für die dem Einwand zugrunde liegenden Tatsachen ist die Partei beweispflichtig, die daraus für sich günstige Rechtsfolgen ableitet (vgl RIS…
…nach dem festgestellten Sachverhalt nicht zu. Die bloße Einnahme einer bestimmten Rechtsansicht führt noch nicht dazu, dass dem Dienstnehmer im Sinn der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0034487 [T8] ua) treuwidrig die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert oder praktisch unmöglich gemacht würde. 3. Da die Revision des Klägers danach teilweise berechtigt ist, ist ihr…
…ist aber die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, dass die Verfallsfristen jeweils mit der Übergabe der Lohnabrechnungen zu laufen begonnen haben, unbedenklich (vgl [T4] in RIS-Justiz RS0034487). Zu den Tages- und Nächtigungsgeldern („Diäten") nach Punkt C der Lohn- und Zulagenordnung des KollV: Dabei handelt es sich nach dem klaren Text der…
…verstoßen und daher sittenwidrig sein, wenn dem Arbeitnehmer durch das kollektivvertragswidrige Verhalten des Arbeitgebers die Geltendmachung seiner Ansprüche erschwert wird (RS0051974 [T6]; vgl RS0097759 [T3]; RS0034487 [T11, T12]). Dies ist hier der Fall. 5.2. Zum einen hat die Beklagte – entgegen ihrer Verpflichtung nach Punkt XX C. Handelsangestellten KV…
…RS0016688 [T10]). Soweit in Entscheidungsleitsätzen mitunter davon die Rede ist, dass die Verfallsfrist erst mit der Aushändigung einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung beginne (zB RIS-Justiz RS0029277; RS0034487; RS0064548; RS0034461), betreffen sie entweder kollektivvertragliche Regelungen, die dieses Erfordernis ausdrücklich vorsehen, oder besondere Fallkonstellationen, in denen sich der Dienstnehmer nur durch eine Abrechnung Klarheit…
…der Verjährungsfrist auch für nach dem Gesetz unabdingbare Ansprüche vorsehen, sind nach ständiger Rechtsprechung zulässig, sofern dadurch die Rechtsverfolgung nicht übermäßig erschwert wird (RIS Justiz RS0034487; RS0034517; RS0016688). Dass die in § 11 Abs 2 KVA normierte Frist von 12 Monaten unter diesem Aspekt unzumutbar kurz wäre, behauptet…
…den Einwand, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die rechtzeitige Geltendmachung eines Anspruchs erschwert oder praktisch unmöglich macht, trifft aber den Arbeitnehmer die Behauptungs- und Beweislast (RS0034487 [T9]). [18] II.3.2 Der Kläger macht geltend, dass sein Zeitguthaben von der Beklagten auf zwei Zeitkonten verbucht worden sei. Die richtige Verbuchung von…
…rechtsmissbräuchliches Verhalten vorzuwerfen ist, das von der Absicht getragen ist, die Anspruchsdurchsetzung durch den Arbeitnehmer zu verhindern oder zumindest ernsthaft zu erschweren (RIS Justiz RS0051974; RS0034487). Dass es ein solches rechtsmissbräuchliches Verhalten der Beklagten verneinte, entspricht auch der Entscheidung 8 ObA 75/15k, in der die Rechtsauffassung der Beklagten…
…Anspruchs in einer Art und Weise erschwert oder praktisch unmöglich macht, die die spätere Berufung auf die Verfallsklausel als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt (RIS Justiz RS0051974; RS0034487). Gegen Treu und Glauben verstößt es zudem auch, wenn sich der Arbeitgeber auf dem im Kollektivvertrag vorgesehenen Verfall beruft, obwohl er es beharrlich unterlassen hat…
…dem Kollektivvertrag, eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu legen (vgl dazu § 7 Abs 3 des Kollektivvertrags der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger), beharrlich verletzt (vgl RIS-Jusitz RS0034487 = 9 ObA 59/94, 9 ObA 27/96, 8 ObA 2286/96a). Dies liegt jedoch hier bei der Beklagten, die nach den Feststellungen während des…
…Glauben gegeben ist. Ausgehend von den erstgerichtlichen Feststellungen hat die Beklagte die rechtzeitige Geltendmachung von Ansprüchen des Klägers weder erschwert noch praktisch unmöglich gemacht (vgl. RS0034487 [T11] ua). Wie das Erstgericht richtig erkannt hat, hat die Beklagte während des Dienstverhältnisses mit dem Kläger in diesem Zusammenhang lediglich einen anderen Rechtsstandpunkt eingenommen…
Rückverweise