Keine Zuständigkeit der Handelsgerichte für Streitigkeiten, die sich aus persönlich, im eigenen Namen abgegebenen Verpflichtungen eines Prokuristen ergeben, der damit keinerlei Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernehmen wollte.
…maßgeblich auf die deliktische Haftung der genannten Personen ab, nicht darunter fallen rein vertragliche Ansprüche aus ihren persönlich eingegangenen Verpflichtungen (8 Ob 102/23t mwN; RS0046405), ebenso nicht eine Klage auf Aufhebung und Rückabwicklung eines Vertrags über die entgeltliche Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH (2 Ob 601/90, Simotta in…
…deliktische Haftung der genannten Personen ab (4 Ob 169/02k; RS0046431 [T2]), nicht darunter fallen rein vertragliche Ansprüche aus ihren persönlich eingegangenen Verpflichtungen (RS0046405). [9] 3. Der Kläger stützt – wie der Revisionsrekurs auch betont – seinen Anspruch nur auf deliktische Ansprüche gegen den Beklagten. Dieser habe in…
…Gesellschaft übernehmen wollte, fallen auch nicht unter § 51 Abs 1 Z 6 JN, sodass eine Zuständigkeit der Handelsgerichte zu verneinen ist ( RS0046405 ; Simotta in Fasching / Konecny 3 § 51 JN Rz 109; Kustor/Prossinger in Kodek/Oberhammer , ZPO ON § 51 JN Rz …
Rückverweise