Der Amtshaftungskläger hat nicht bloß die Rechtsverletzung durch das Organ, sondern auch zu behaupten und zu beweisen, dass ihm der geltend gemachte Schaden ohne diese Rechtsverletzung nicht erwachsen wäre.
…war daher auch nicht verhalten, dahingehende Feststellungen zu treffen. 8. Ausgehend vom festgestellten Sachverhalt hat der Kläger seine Beweispflichten zu allen notwendigen Haftungsvoraussetzungen (vgl zB RS0022469) erfüllt. Die Nichtberücksichtigung der bestehenden Baubewilligung bei der Bescheiderlassung und der Strafanzeige hat das Erstgericht ohne Rechtsirrtum als unvertretbare Pflichtverletzung qualifiziert, die die vom Erstgericht…
…schuldhafte Rechtsverletzung durch das Organ und darüber hinaus zu behaupten und zu beweisen, dass ihm der geltend gemachte Schaden ohne diese Rechtsverletzung nicht erwachsen wäre (RS0022469). Im Amtshaftungsverfahren kommt es allerdings - anders wie in einem Rechtsmittelverfahren - nicht darauf an, ob die in Betracht kommende Entscheidung oder das zu beurteilende Organverhalten richtig…
…hätte (RIS Justiz RS0081378 [T3]). Den Geschädigten trifft auch im Amtshaftungsverfahren grundsätzlich die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und dem eingetretenen Schaden (RS0022469 [T2]; RS0022686 [T6]). 2. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (Ra 2017/04/0033 ua mwN [betreffend das Verfahren der Klägerin gemäß § …
…2.2. Der Geschädigte muss im Amtshaftungsprozess die Rechtsverletzung durch das Organ und deren Kausalität für den eingetretenen Schaden behaupten und beweisen (vgl RIS Justiz RS0022469). Da der Kläger den Vorwurf, er sei pflichtwidrig nicht dazu angeleitet worden, eine Erbantrittserklärung (früher) abzugeben, erstmals im Berufungsverfahren erhoben hat, Feststellungen dazu (schon mangels…
…nicht bloß eines Aufzugschachts) bei dieser Überprüfung erkennbar gewesen sei, ist jedenfalls vertretbar (RS0118891 [T10]). Davon ausgehend ist den Klägerinnen aber der ihnen obliegende (vgl RS0022469) Beweis der behaupteten Rechtsverletzung – nämlich der unterlassenen Untersagung des Betriebs eines erkennbar funktionsfähigen Aufzugs wegen Sicherheitsmängeln – nicht gelungen. Soweit sie in dritter Instanz…
…Rz 141 mwN). Dazu bedurfte es wegen der Vermutung der Kausalität der Pflichtwidrigkeit von Seiten der Kläger keines strikten Nachweises des Kausalzusammenhangs (RIS Justiz RS0022469 [T1]; 1 Ob 14/03w). Hier steht fest, dass der offene Kamin nicht der Bauordnung entsprach und weiterführende Ermittlungen der Organe der Beklagten…
…Ob 285/04z). Den Geschädigten trifft auch im Amtshaftungsverfahren grundsätzlich die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und dem eingetretenen Schaden (RIS-Justiz RS0022469; RS0022686). Es ist Sache des Klägers, der eine (zukünftige) Gesundheitsschädigung durch eine Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte annimmt, das rechtswidrige Organverhalten als Ursache für den Eintritt zukünftiger…
…Rechtsverletzung durch das Organ zu behaupten und zu beweisen, sondern auch, dass ihm der geltend gemachte Schaden ohne diese Rechtsverletzung nicht erwachsen wäre (RIS Justiz RS0022469). Den Geschädigten trifft auch im Amtshaftungsverfahren grundsätzlich die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und dem eingetretenen Schaden (RIS Justiz RS0022469 [T2]). Der…
…3. Der Geschädigte muss im Amtshaftungsprozess die Rechtsverletzung durch das Organ und deren Kausalität für den eingetretenen Schaden behaupten und beweisen (vgl RIS Justiz RS0022469). Inwieweit in diesem Zusammenhang eine Verkennung der Beweislast durch das Berufungsgericht gegeben sein soll, weil es seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde legte, dass den Klägern der…
…Obersten Gerichtshofs, dass den Geschädigten auch im Amtshaftungsverfahren grundsätzlich die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und dem eingetretenen Schaden trifft (RIS-Justiz RS0022469; RS0022686). Wird aber eine Schutznorm verletzt, so hat der Geschädigte - auch bei rechtswidriger Unterlassung als behaupteter Schadensursache - nur den Eintritt des Schadens, dessen Höhe und…
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