Gewaltdelikte und Sittlichkeitsdelikte richten sich gleichermaßen gegen die körperliche Integrität des Opfers und beruhen daher - kriminologisch gesehen - auf der gleichen schädlichen Neigung.
…Solcherart macht die Rüge nicht deutlich, weshalb diese Vorstrafen nicht auf gleicher schädlicher Neigung (§ 71 StGB, nämlich dem Hang zu Gewalttätigkeit; RIS Justiz RS0091943, RS0092020 [T11], Jerabek in WK² StGB § 71 Rz 8) beruhen sollen. Dem weiteren Einwand zuwider war das Erstgericht nicht verpflichtet, die…
…die körperliche Integrität des Opfers richten, auf der selben schädlichen Neigung beruhen (§ 71 StGB; vgl Jerabek in WK2 § 71 Rz 8; RIS-Justiz RS0091943) und bei der Strafbemessung - ungeachtet des konkreten Unrechtsgehaltes der Vortat - wechselseitig als erschwerend nach § 33 Abs Z 2 StGB zu werten sind. Die Nichtigkeitsbeschwerde…
…der gleichen schädlichen Neigung beruhende Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (vgl RIS Justiz RS0091943; Jerabek in WK 2 § 71 Rz 8) sowie die innerhalb der dadurch verlängerten Verjährungsfrist nachfolgend verübten, ebenfalls auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Taten…
…Gewalt- und Sittlichkeitsdelikte gleichermaßen gegen die körperliche Integrität des Opfers richten und daher – kriminologisch gesehen – auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen (RIS-Justiz RS0091943). Dasselbe gilt für das Vergehen der gefährlichen Drohung und der Nötigung, weil gegenständlich beide durch eine gefährliche Drohung umgesetzt wurden. Der Umstand, dass der Angeklagte…
…von Suchtgift an Dritte gegen die körperliche Integrität anderer gerichtet ist (RIS-Justiz RS0091972 [T6]) und sich auch Sittlichkeitsdelikte gegen dieses Rechtsgut richten (RIS-Justiz RS0091943). Bei objektiver Abwägung der wie dargelegt überwiegend zum Nachteil des Angeklagten korrigierten Strafzumessungslage und allgemeiner Strafzumessungserwägungen im Sinne des § 32 Abs 2 und 3…
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