Wenn ein Rechtsanwalt oder Notar als Bevollmächtigter einschreitet, ersetzt die Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis (§ 30 Abs 2 ZPO), nicht jedoch die Erteilung einer Vollmacht.
…ersetzt nach § 30 Abs 2 ZPO die Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis, nicht aber die tatsächliche Erteilung einer Vollmacht (RS0035830; 6 Ob 265/06y). Aus § 30 Abs 2 ZPO ergibt sich (bloß), dass dem Rechtsanwalt oder Notar, der bei der…
…Wenn ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter einschreitet, ersetzt die Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis, nicht jedoch die Erteilung einer Vollmacht (RIS-Justiz RS0035830). Aus § 30 Abs 2 ZPO ergibt sich, dass dem Rechtsanwalt grundsätzlich vertraut wird, wenn er ein Vollmachtsverhältnis behauptet. Dieses Vertrauen erstreckt sich im Allgemeinen…
…Wenn ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter einschreitet, ersetzt die Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis, nicht jedoch die Erteilung einer Vollmacht (RIS Justiz RS0035830). Aus § 30 Abs 2 ZPO ergibt sich, dass dem Rechtsanwalt grundsätzlich vertraut wird, wenn er ein Vollmachtsverhältnis behauptet (RIS Justiz RS0035835 [T1…
…2. Wenn ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter einschreitet, ersetzt die Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis, nicht jedoch die Erteilung einer Vollmacht (RS0035830). Aus § 30 Abs 2 ZPO ergibt sich, dass dem Rechtsanwalt grundsätzlich vertraut wird, wenn er ein Vollmachtsverhältnis behauptet. Dieses Vertrauen erstreckt sich…
…die Vollmacht erübrigt nach ständiger Rechtsprechung nämlich nur deren urkundlichen Nachweis, ersetzt aber niemals deren Erteilung (4 Ob 128/97w = SZ 70/128; RIS-Justiz RS0035830). Die - nach einem erfolglos gebliebenen Verbesserungsauftrag zum Nachweis der Bevollmächtigung erfolgte - Zurückweisung des für den Verpflichteten eingebrachten Rekurses steht mit dieser Rechtsprechung in Einklang. Die…
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