5Ob108/09g—OGH Entscheidung
15. September 2009
…des Untersuchungsgrundsatzes und der Pflicht zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung vor, weil der gerichtlichen Erhebungspflicht durch die Mitwirkungspflicht der Parteien Grenzen gesetzt sind (vgl RIS Justiz RS0070480, RS0070415). Der Untersuchungsgrundsatz enthebt in jenen Verfahren, die - wie das vorliegende - nur über Antrag einzuleiten sind, die antragstellende Partei nicht ihrer Verpflichtung, das Vorhandensein der gesetzlichen…