Freie Benützung setzt voraus, dass das fremde Werk nicht in identischer oder umgestalteter Form übernommen wird, auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage, sondern lediglich als Anregung für das eigene Werkschaffen dient.
…fremde Werk nicht in identischer oder umgestalteter Form übernommen wird, auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage, sondern nur als Anregung für das eigene Werkschaffen dient (RS0076503; 4 Ob 210/20s). Für die „freie Benützung“ ist kennzeichnend, dass trotz des Zusammenhangs mit einem anderen Werk ein von diesem verschiedenes…
…Werk nicht in identischer oder umgestalteter Form übernommen wird, auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage, sondern lediglich als Anregung für das eigene Werkschaffen dient (vgl RS0076503 , RS0076452 ). Für die freie Benützung ist kennzeichnend, dass trotz des Zusammenhangs mit einem anderen Werk ein von diesem verschiedenes, selbständiges Werk vorliegt, dem gegenüber das…
…wird, auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage, sondern lediglich als Anregung für das eigene Werkschaffen dient (4 Ob 13/92 = SZ 65/49; RIS-Justiz RS0076503). Für die „freie Benützung" ist kennzeichnend, dass trotz des Zusammenhangs mit einem anderen Werk ein von diesem verschiedenes selbständiges Werk vorliegt, dem gegenüber das…
…nicht in identischer oder umgestalteter Form übernommen wird, auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage, sondern lediglich als Anregung für das eigene Werkschaffen dient (RIS-Justiz RS0076503). Für die „freie Benützung“ ist kennzeichnend, dass trotz des Zusammenhangs mit einem anderen Werk ein von diesem verschiedenes selbständiges Werk vorliegt, dem gegenüber…
…fremde Werk nicht in identischer oder umgestalteter Form übernommen wird, auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage, sondern lediglich als Anregung für das eigene Werkschaffen dient ( RS0076503 ; 4 Ob 210/20s ). Für die „freie Benützung“ ist kennzeichnend, dass trotz des Zusammenhangs mit einem anderen Werk ein von diesem…
…nicht in identischer oder umgestalteter Form übernommen wird, auch nicht als Vorbild oder Werkunterlage, sondern lediglich als Anregung für das eigene Werkschaffen dient (RIS Justiz RS0076503). Für die freie Benützung ist kennzeichnend, dass trotz des Zusammenhangs mit einem anderen Werk ein von diesem verschiedenes selbständiges Werk vorliegt, demgegenüber das Werk, an…
…Instanz wird der Einwand der selbständigen Neuschöpfung nur zum Bericht H1 aufrecht erhalten, aber nicht näher (iSd Voraussetzungen nach der Judikatur: s etwa RIS Justiz RS0076503) konkretisiert. Demnach kann die Entscheidung des Berufungsgerichts zu den Urkunden ./E, ./G, ./H und ./I keinen Bestand haben. 2.3. Das alles gilt aber nicht für…
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