Als letztmöglicher Zeitpunkt einer Verbindung im Sinne § 84 Abs 2 Z 2 StGB maßgebend ist erst der Beginn der das Vergehen nach § 83 StGB in objektiver und subjektiver Hinsicht gegen das jeweilige Tatopfer verwirklichenden Tatausführung.
… 5 Z 2 StGB ein – zu irgendeinem Zeitpunkt – vor oder zu Beginn der Tatausführung gefasster gemeinsamer Tatentschluss ausreicht (RIS Justiz RS0099236, RS0092842; Kienapfel/Schroll StudB BT I 4 § 84 Rz 64). Ob der Angeklagte mit einer Glasflasche bewaffnet war oder während des Tatgeschehens eine…
…Rz 86; Flora in WK² StGB § 39a Rz 12; Messner , SbgK § 84 Rz 73; RIS Justiz RS0099236, RS0092842; vgl Fabrizy in WK² StGB § 12 Rz 35). [6] Eine zu diesem Zeitpunkt – allenfalls auch konkludent – verabredete gemeinsame Tatbegehung…
…39a Abs 2 Z 4 iVm Abs 1 Z 5 StGB zu einer – zwingenden - Anhebung der Mindeststrafe auf zwei Jahre (vgl RIS-Justiz RS0099236, RS0092842; Flora , WK 2 StGB § 39a Rz 12), sodass ein Strafrahmen von zwei bis zu zehn Jahren zur Verfügung steht. Betreffend den Zweitangeklagten können allerdings…
…Diese Willensübereinstimmung kann ausdrücklich, aber auch durch Zeichen entstehen oder sich in einem sonstigen zwar stillschweigend, aber schlüssig zum Ausdruck bringenden Verhalten äußern (RIS Justiz RS0092842, RS0092795). Ein bloß vorsätzliches, sich aus einer bestimmten Situation ergebendes Zusammenwirken ohne vorherigen gemeinsamen Tatentschluss genügt daher nicht (RIS Justiz RS0099236). Im Gegensatz zur schlichten…
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