5Ob49/13m—OGH Entscheidung
06. November 2013
… 2 ABGB, woraus die in den §§ 1431 ff ABGB niedergelegte verschuldensunabhängige, bereicherungsrechtliche Rück-stellungs bzw Vergütungspflicht folgt (RIS Justiz RS0018505; RS0018688; 10 Ob 57/04m ecolex 2006, 123). Der Wegfall des Vertrags beseitigt bei beiden Partnern den Rechtsgrund für das Behalten der empfangenen…