Sonderbedarf ist der - den Regelbedarf übersteigende - Bedarf, der dem Unterhaltsberechtigten infolge Berücksichtigung der bei der Ermittlung des Regelbedarfes bewusst außer acht gelassenen Umstände erwächst.
…ist jener Mehrbedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes, der sich aus der Berücksichtigung der beim Regelbedarf (allgemeiner Durchschnittsbedarf) bewusst außer Acht gelassenen Umstände des Einzelfalls ergibt (RS0117791; RS0047564). Generell kann gesagt werden, dass ein Sonderbedarf durch Momente der Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität bestimmt wird (RS0047539), also nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit für die Mehrzahl…
…man jenen den Regelbedarf übersteigenden Bedarf, der dem Unterhaltsberechtigten infolge Berücksichtigung der bei der Ermittlung des Regelbedarfs bewusst außer Acht gelassenen Umstände erwächst (RIS Justiz RS0047564; ähnlich RIS Justiz RS0117791). Dagegen ist Regelbedarf jener Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern…
…2,5 fache des Regelbedarfs, übersieht, dass der Sonderbedarf gerade aus den bei der Ermittlung des Regelbedarfs bewusst außer Acht gelassenen Umstände resultiert (RIS Justiz RS0047564, RS0117791; Schwimann / Kolmasch aaO 112). Darüber hinaus hängt die konkrete Ausmittlung des Unterhalts immer von den Umständen des Einzelfalls ab (RIS Justiz RS0053263), wobei das…
…den Regelbedarf übersteigenden - Bedarf, der dem Unterhaltsberechtigten infolge Berücksichtigung der bei der Ermittlung des Regelbedarfs bewusst außer Acht gelassenen Umstände erwächst (RIS-Justiz RS0047564, zuletzt 3 Ob 144/10p). Dagegen ist Regelbedarf jener Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten…
…Kinde infolge Berücksichtigung der bei der Ermittlung des Regelbedarfs bewusst außer Acht gelassenen Umstände erwächst (RZ 1995/30; SZ 63/81 mwN uva; RIS-Justiz RS0047564 und RS0109908). Ob ein solcher Sonderbedarf vom Unterhaltspflichtigen zu decken ist, hängt davon ab, wodurch er verursacht wurde (RZ 1991/25 = EFSlg 61.849 mwN uva…
…erhebliche Rechtsfrage aufzeigt. 3.2 Das Vorliegen eines echten Sonderbedarfs (vgl RIS Justiz RS0047560; 8 Ob 50/10a) sowie eines Deckungsmangels (vgl RIS Justiz RS0047564; 1 Ob 150/08b) hat das Rekursgericht bejaht. Dazu hat es seine Beurteilung auf die Besonderheit gestützt, dass das Kind ab August …
…– den Regelbedarf übersteigenden – Sonderbedarf, der dem Unterhaltsberechtigten infolge Berücksichtigung der bei der Ermittlung des Regelbedarfs bewusst außer Acht gelassenen Umständen erwächst (RIS Justiz RS0047564; RS0107180; RS0047531; zum Pflegegeld: RIS-Justiz RS0013477; RS0013251; vgl auch RS0009552); jedoch findet auch hier ein Ausschluss eines erhöhten Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Unterhaltspflichtigen statt (RIS…
…Mehrbedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes, der sich aus der Berücksichtigung der beim Regelbedarf (allgemeiner Durchschnittsbedarf) bewusst außer Acht gelassenen Umstände des Einzelfalls ergibt (RIS Justiz RS0117791; RS0047564; vgl RS0109908). Sonderbedarf wird durch Momente der Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität bestimmt (RS0047539), tritt also nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit bei der Mehrzahl der unterhaltsberechtigten Kinder…
…1.) Sonderbedarf ist jener Bedarf, der sich aus der Berücksichtigung der beim Regelbedarf bewusst außer Acht gelassenen Umstände des Einzelfalls ergibt (vgl RIS-Justiz RS0117791; RS0047564; RS0109908 ua). Dass die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung einen solchen Sonderbedarf darstellen, entspricht ständiger höchstgerichtlicher Judikatur (9 Ob 507/95 = SZ 68/38; 10 Ob…
…“) eines gleichaltrigen Kindes in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern hinausgeht, bilden diese Kosten einen Sonderbedarf (RIS Justiz RS0109908; vgl auch RS0047564). Der Sonderbedarf betrifft inhaltlich hauptsächlich die Erhaltung der (gefährdeten) Gesundheit, die Heilung einer Krankheit und die Persönlichkeitsentwicklung (insbesondere Ausbildung, Talentförderung und Erziehung) des Kindes (RIS…
…18f) – Mehrbedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes, der sich aus der Berücksichtigung der beim Regelbedarf (allgemeiner Durchschnittsbedarf) bewusst außer Acht gelassenen Umstände des Einzelfalls ergibt (RS0117791; RS0047564). Generell kann gesagt werden, dass ein Sonderbedarf durch Momente der Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität bestimmt wird (RS0047539), also nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit für die Mehrzahl…
…können (vgl RIS Justiz RS0047516). Die Abgeltung eines Sonderbedarfs hat somit Ausnahmecharakter. Seine Berücksichtigung findet regelmäßig nur bei einem „Deckungsmangel“ statt (RIS Justiz RS0047564 [T4]). Ein derartiger Deckungsmangel liegt dann vor, wenn der Sonderbedarf nicht aus der Differenz zwischen dem bereits festgesetzten, den Allgemeinbedarf deckenden Unterhalt und dem Regelbedarf…
…allgemeinen Durchschnittsbedarf („Regelbedarf“) eines gleichaltrigen Kindes ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern hinausgeht, bilden diese Kosten einen Sonderbedarf (RS0109908; vgl auch RS0047564). Dieser ist durch die Momente der Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität gekennzeichnet und fällt bei der Mehrzahl der unterhaltsberechtigten Kinder regelmäßig nicht an (RS0107180 [T3]); er…
…18f) – Mehrbedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes, der sich aus der Berücksichtigung der beim Regelbedarf (allgemeiner Durchschnittsbedarf) bewusst außer Acht gelassenen Umstände des Einzelfalls ergibt (RS0117791; RS0047564; vgl RS0109908). Generell kann gesagt werden, dass ein Sonderbedarf durch Momente der Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität bestimmt wird (RS0047539), also nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit für…
…ist der den Regelbedarf übersteigende Bedarf, der dem Unterhaltsberechtigten infolge Berücksichtigung der bei der Ermittlung des Regelbedarfs bewusst außer Acht gelassenen Umstände erwächst (RIS Justiz RS0047564, RS0117791). Solche Mehrkosten sind insbesondere durch die Momente der Außergewöhnlichkeit und Dringlichkeit bestimmt (RIS Justiz RS0047539). Die Abgeltung eines Sonderbedarfs hat Ausnahmecharakter. Der Zuspruch ist…
… Sonderbedarf ist jener Bedarf, der sich aus der Berücksichtigung der beim Regelbedarf bewusst außer Acht gelassenen Umstände des Einzelfalls ergibt (RIS Justiz RS0117791; vgl RS0047564; RS0109908). Dass die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung einen solchen Sonderbedarf begründen, entspricht höchstgerichtlicher Judikatur (5 Ob 116/09h mwN) und wird im vorliegenden…
…rechtfertigen. 2. Zum Sonderbedarf [16] 2.1. Dazu spricht das Kind im Revisionsrekurs zwar den von den Vorinstanzen verneinten Deckungsmangel an (vgl RS0047516 ; RS0109908 [T11]; RS0047564 [T4, T5]). Es wird auch der Ansicht des Rekursgerichts entgegengetreten, es lägen keine besonderen Umstände vor, die für einen ausnahmsweisen Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten…
…ist der den Regelbedarf übersteigende Bedarf, der dem Unterhaltsberechtigten infolge Berücksichtigung der bei der Ermittlung des Regelbedarfs bewusst außer Acht gelassenen Umstände erwächst (RIS Justiz RS0047564, RS0117791). 2.2 Bei der Beurteilung, ob überhaupt ein Sonderbedarf vorliegt, sind die konkreten Lebensverhältnisse der Eltern zunächst nicht zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0109908; RS0047531…
…Sonderbedarf ist jener Bedarf, der sich aus der Berücksichtigung der beim Regelbedarf bewusst außer Acht gelassenen Umstände des Einzelfalls ergibt (RIS Justiz RS0117791; vgl auch RS0047564; RS0109908). Gernerell kann gesagt werden, dass er durch Momente der Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität bestimmt wird (RIS Justiz RS0047539), also nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit für…
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