Auch noch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch eine Sachentscheidung des OGH für die Dauer des Ruhens des Verfahrens entfällt.
…erster Satz ZPO kann noch im Berufungsverfahren Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden ( RS0041994 [T3]). [2] Die Parteien brachten am 27. August 2024 eine gemeinsame Ruhensanzeige ein. Durch diese Ruhensvereinbarung entfällt für die Dauer des Ruhens eine…
…ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3]). [3] Durch die Ruhensvereinbarung entfällt – für die Dauer des Ruhens – eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994). [4] Die Akten sind daher dem…
…Auch noch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch für die Dauer des Ruhens des Verfahrens eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs entfällt (RS0041994 [T3]). [2] Die Akten sind daher dem Erstgericht zurückzustellen.…
…Dies gilt analog auch im Rekursverfahren beim Obersten Gerichtshof. Durch eine Ruhensvereinbarung entfällt für die Dauer des Ruhens des Verfahrens eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994 [insbes T1]). [6] 3. Im vorliegenden Fall konnte der Formmangel der Ruhensanzeige (Fehlen der Unterschrift aller Parteien) bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht saniert…
…ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3]). Durch die Ruhensvereinbarung entfällt – für die Dauer des Ruhens – eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994). [2] Gleiches gilt gemäß § 37…
…Satz ZPO kann noch im Berufungsverfahren das Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden ( RS0041994 [T3] ). [2] Die Parteien brachten am 25. April 2024 eine mit 24. April 2024 datierte gemeinsame Ruhensanzeige ein. Durch die Ruhensvereinbarung…
…ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3]). [3] Durch die Ruhensvereinbarung entfällt – für die Dauer des Ruhens – eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994).…
…Auch noch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch für die Dauer des Ruhens des Verfahrens eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs entfällt (RS0041994).…
…im Revisionsverfahren vereinbart werden (8 Ob 96/22h mwN). Durch die Ruhensvereinbarung entfällt für die Dauer des Ruhens eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994).…
…noch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch für die Dauer des Ruhens eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs entfällt (vgl RIS Justiz RS0041994).…
…erster Satz ZPO kann noch im Berufungsverfahren Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3], RS0081567 [T7]). [2] Die Parteien einigten sich in einem Vergleich vom 4. 11. 2024, rechtswirksam seit 23. 1. 2025, unter…
…im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Dauer des Ruhens des Verfahrens entfällt (RIS-Justiz RS0041994). Der Akt ist daher dem Erstgericht zurückzustellen.…
…Satz ZPO kann noch im Berufungsverfahren das Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden ( RS0041994 [T3] ). [2] Die Parteien brachten am 25. Oktober 2022 eine mit 4. Oktober 2022 datierte gemeinsame Ruhensanzeige ein. Durch die Ruhensvereinbarung…
…können, wodurch eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofes für die Dauer des Ruhens des Verfahrens entfällt (3 Ob 252/99a = JBl 2000, 458 mwN; RIS-Justiz RS0041994). Die Bestimmungen des § 483 Abs 3 ZPO über die Zurücknahme der Klage werden auch im (Revisions )Rekursverfahren vor dem Obersten Gerichtshof analog herangezogen (3…
…Satz ZPO kann noch im Berufungsverfahren das Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden ( RS0041994 [T3] ). [3] Die Parteien brachten am 2. Februar 2023 eine mit 20. Jänner 2023 datierte gemeinsame Ruhensanzeige ein. Durch die Ruhensvereinbarung…
…noch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch für die Dauer des Ruhens eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs entfällt (vgl RIS-Justiz RS0041994).…
…2] Nach § 483 Abs 3 erster Satz iVm § 513 ZPO kann auch noch im Revisionsverfahren Ruhen des Verfahrens vereinbart werden (RS0041994 [T3]), was analog auch für das Rekursverfahren beim Obersten Gerichtshof nach einem Aufhebungsbeschluss gilt (RS0041994 [T1]). [3] Durch die Ruhensvereinbarung entfällt für die Dauer des…
…im Revisionsverfahren vereinbart werden (3 Ob 141/21p mwN). Durch die Ruhensvereinbarung entfällt für die Dauer des Ruhens eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994).…
…anzuwenden (vgl 6 Ob 239/20w mwN). Durch die Ruhensvereinbarung entfällt – für die Dauer des Ruhens – eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994). [2] Die Parteien weisen in ihrer Ruhensanzeige ergänzend darauf hin, dass sie sich außergerichtlich geeinigt und daher „ewiges Ruhen“ vereinbart hätten, weshalb sie…
…Ruhens überreicht, hat die schriftliche Ruhensanzeige zur Folge, dass über das Rechtsmittel während des Ruhens nicht zu entscheiden ist (5 Ob 200/08k; RS0041994 [T2]). Eine dennoch während des Ruhens gefällte Entscheidung ist als nichtig zu beheben (RS0064476). [7] 2. Rechtsmittel, mit denen Verstöße gegen die Ruhenswirkung aufgegriffen…
…Satz ZPO kann noch im Berufungsverfahren das Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden ( RS0041994 [T3] ). [4] Die Parteien brachten am 2. Februar 2023 eine mit 20. Jänner 2023 datierte gemeinsame Ruhensanzeige ein. Durch die Ruhensvereinbarung…
…das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RIS Justiz RS0041994 [T3]). [4] Durch die Ruhensvereinbarung entfällt – für die Dauer des Ruhens – eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994). [5] Die Akten sind daher dem…
…wie hier – vor Vereinbarung des Ruhens überreicht, hat die schriftliche Ruhensanzeige zur Folge, dass darüber während des Ruhens nicht zu entscheiden ist (RIS Justiz RS0041994 [T2]) und die Akten dem Erstgericht zurückzustellen sind.…
…ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3]). [5] Durch die Ruhensvereinbarung entfällt – für die Dauer des Ruhens – eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994). [6] Die Akten sind daher dem…
…513 ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Revisionsverfahren vereinbart werden, wodurch eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Dauer des Ruhens entfällt (RS0041994).…
…Amts wegen fortzusetzen. [2] 2. Auch noch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs entfällt (vgl RS0041994).…
…3. 2023 datierte gemeinsame Ruhensanzeige der Parteien ein. Durch die Ruhensvereinbarung entfällt für die Dauer des Ruhens eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RIS Justiz RS0041994). Die Akten sind daher dem Erstgericht zurückzustellen.…
…erster Satz ZPO kann noch im Berufungsverfahren das Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3]). [2] Die Parteien brachten am 2. Februar 2023 eine mit 10. Jänner 2023 datierte gemeinsame Ruhensanzeige ein. Durch die Ruhensvereinbarung…
…Revisionsverfahren angewendet. Dies hat zur Folge, dass eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofes für die Dauer des Ruhens entfällt (3 Ob 172/05y mwN; RIS-Justiz RS0041994; E. Kodek in Rechberger, ZPO3 § 483 Rz 3 und § 513 Rz 1). Der Akt ist daher dem Erstgericht unerledigt zurückzustellen.…
…wie hier – vor Vereinbarung des Ruhens überreicht, hat die schriftliche Ruhensanzeige zur Folge, dass darüber während des Ruhens nicht zu entscheiden ist (RIS-Justiz RS0041994 [T2]; jüngst 8 Ob 21/18y) und die Akten dem Erstgericht zurückzustellen sind.…
…ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3]). Durch die Ruhensvereinbarung entfällt – für die Dauer des Ruhens – eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994).…
…1] Auch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch für die Dauer des Ruhens des Verfahrens eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs entfällt ( RS0041994 ).…
…GP 57). Diese Bestimmung wird gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren und in Analogie dazu auch auf das Revisionsrekursverfahren angewendet (RIS Justiz RS0041994 und RS0081567). Gemäß § 168 ZPO hat das Ruhen des Verfahrens die Rechtswirkungen einer Verfahrensunterbrechung, weshalb eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Dauer…
…ZPO kann das Ruhen des Verfahrens auch noch im Berufungsverfahren vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3]). [4] Durch die Ruhensvereinbarung entfällt – für die Dauer des Ruhens – eine Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs (RS0041994). [5] Die Akten sind daher dem…
Rückverweise