Anerkennung eines Arbeitsunfalls und Anspruch auf Unfallheilbehandlungskosten—OLG Linz Entscheidung
12Rs27/24p21. Februar 2024
…2024), hat der Kläger Anspruch auf Fahrtkostenersatz in Höhe von EUR 1,68. 3.3 Für Leistungen nach den Sozialversicherungsgesetzen gebühren keine Verzugszinsen (vgl RIS-Justiz RS0031997, RS0031982). 4 Der Berufung konnte daher nur im Umfang von EUR 1,68 erfolgreich sein, während ihr im übrigen Umfang der Erfolg versagt bleiben musste…