Die Anfechtung der Ergebnisse von Sachverständigengutachten ist mittels Revision nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist.
…durch die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens gestützte Beweiswürdigung der Vorinstanzen; einen Verstoß des Sachverständigen gegen zwingende Denkgesetze vermögen sie hingegen nicht darzulegen ( RS0043320 [T2, T7, T21]; RS0043404 ). [6] 5. Die Revision war daher spruchgemäß zurückzuweisen.…
…T18]). Eine Anfechtung der Ergebnisse von Sachverständigengutachten ist mit Revision nur bei Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks möglich (RIS-Justiz RS0043404). Solche Verstöße zeigt die Revision nicht auf. Die übrigen behaupteten Mangelhaftigkeiten des Berufungsverfahrens (wie etwa die fehlerhafte Erledigung der Beweisrüge) liegen nicht vor (§ 510…
…gesetzlichen Vorschriften entspricht und kein Verstoß gegen die Denkgesetze vorliegt oder ein Verstoß gegen zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist (RIS Justiz RS0043320 [T7]; RS0043404). Fehler dieser Art sind im Anlassfall nicht gegeben.…
…Dass Feststellungen oder Ergebnisse von Sachverständigengutachten gegen Gesetze der Logik oder gegen zwingende Denkgesetze verstoßen, was mit Rechtsrüge geltend gemacht werden kann (RIS Justiz RS0043356, RS0043404), machte der Kläger in seiner Berufung nicht geltend. Das Berufungsgericht hat daher frei von Rechtsirrtum seiner Zurückweisungsentscheidung zugrunde gelegt, dass der Kläger inhaltlich ausschließlich eine…
…Sachverständigengutachten gefolgt werden kann oder ein weiteres eingeholt werden soll, stellt eine solche der Beweiswürdigung dar (7 Ob 85/12v; RIS-Justiz RS0043320, RS0043414, RS0043163, RS0043404, RS0043168). Schon aufgrund dieser Grundsätze schlägt der Standpunkt der Berufung aus dem Blickwinkel einer behaupteten Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens nicht durch. Einen Verstoß gegen zwingende…
…Sachverständigengutachten ist in dritter Instanz nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist (RIS Justiz RS0043404). Dass dies der Fall wäre, wird im Rechtsmittel nicht dargetan. Ob ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, ist eine Frage der Beweiswürdigung und damit nicht…
…wären die Gutachtensergebnisse nur bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen wäre (RIS Justiz RS0043168, RS0043404; 5 Ob 206/10w; 10 ObS 100/11w; 7 Ob 85/12v). Solche Verstöße vermag die Revision aber nicht…
…wären die Gutachtensergebnisse nur bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen wäre (RIS-Justiz RS0043168; RS0043404; 5 Ob 206/10w; 10 ObS 100/11w mwN). Einen solchen Verstoß zeigt die Revision aber nicht auf: Auch die hier…
…Anfechtung aufgrund von Sachverständigenfeststellungen mit Revision ist nur möglich, wenn im Gutachten ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist (RS0043404), nicht aber wenn das Ergebnis der Anwendung einer an sich geeigneten Methode bekämpft wird (RS0127336). Die Revisionswerberin vermag weder einen solchen Verstoß gegen zwingende Denkgesetze…
…Begründung dafür, dass die Ergebnisse des vom Erstgericht eingeholten Gutachtens gegen zwingende Denkgesetze verstoßen würden (und aus diesem Grund im Revisionsrekursverfahren anfechtbar wären, RIS-Justiz RS0043404), führt der Revisionsrekurs, der eine Unschlüssigkeit lediglich behauptet, nicht an. Nach der Rechtsprechung können Kinder ihren Unterhaltsanspruch nicht verwirken. Es könnte nur eine Beschränkung des…
…eine Frage der nicht revisiblen Beweiswürdigung. Sachverständigengutachten sind in dritter Instanz nur bei einem Verstoß gegen Denkgesetze oder Gesetze des sprachlichen Ausdrucks bekämpfbar (RIS Justiz RS0043404). Derartige Verstöße zeigt der Revisionswerber aber nicht auf. Auch ob eine Beweiswiederholung in zweiter Instanz erforderlich ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung, die an den…
…von Sachverständigengutachten ist mittels Revision nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist (RIS Justiz RS0043404). Das ist hier nicht der Fall. Generell liegt im Hinblick auf die Beweisrüge nur dann ein revisibler Mangel des berufungsgerichtlichen Verfahrens vor, wenn sich das…
… Das Ergebnis vom Sachverständigengutachten ist in dritter Instanz nur bei einem Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks bekämpfbar (RIS Justiz RS0043404). Derartige Fehler werden in der Revision nicht aufgezeigt. 3. Eine Mangelhaftigkeit des Berufungs-verfahrens liegt nicht vor. Den Revisionsausführungen ist kurz zu erwidern, dass…
…gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen wäre und dieser Verstoß die Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätte (RIS Justiz RS0043404 [T1, T4]; RS0043168). Solche Verstöße werden im Revisionrekurs aber nicht angesprochen. Da auch mit diesen Ausführungen keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 62…
…Mittels Rechtsrüge sind Gutachtensergebnisse nur bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen sind (RIS Justiz RS0043404; 10 ObS 100/11w mwN; 7 Ob 85/12v). Einen Verstoß dieser Art zeigt der Kläger aber wie bereits das Berufungsgericht…
…Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks verstößt und dies die Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hat, betrifft dessen Anfechtung die rechtliche Beurteilung (RIS-Justiz RS0043404; zuletzt: 8 Ob 108/03w). Beschränkt sich der Sachverständige im Rahmen seiner Erkenntnisquellen und Schlussfolgerungen aber - wie hier - auf die Beurteilung naturwissenschaftlicher, medizinischer Fragen, so…
…nachvollziehbar. Zwar können Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens in dritter Instanz grundsätzlich nicht mehr angefochten werden, weil die Beweiswürdigung nicht revisibel ist (RIS Justiz RS0043163, RS0043320, vgl RS0043404). Jedoch liegt hier in der Frage der für die Berechnung des Nettoeinkommens maßgeblichen (deutschen) Steuerklasse eine Rechtsfrage, die - bei (möglicherweise) groben Beurteilungsfehlern trotz der fehlenden…
…Rechtsrüge sind die Gutachtensergebnisse nur bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist (RIS-Justiz RS0043404; 10 ObS 146/08f; 10 ObS 164/10f). Einen Verstoß dieser Art zeigt der Revisionswerber aber gar nicht auf: Auch die…
… Innsbruck 23 Rs 14/21m ErwGr 6.3.; vgl 10 ObS 138/14p ErwGr 3.; vgl für das Revisionsverfahren RIS Justiz RS0043404 [insb T4]; RS0043168 [insb T14]; RS0043235; siehe auch Schumacher Das Fachwissen des Richters, ÖJZ 1999, 132 [insb 135 bei FN 50]). Auch dieser…
…Sachverständigengutachtens ist in dritter Instanz nur insoweit möglich, als ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, sonstige Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks vorliegt (RIS Justiz RS0043404) und dieser Verstoß die Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hat (RIS Justiz RS0043404 [T1]). Verstöße dieser Art zeigt der außerordentliche Revisionsrekurs nicht auf. Auch die…
…in dritter Instanz auch im Außerstreitverfahren grundsätzlich nicht mehr anfechtbar ist (vgl RIS Justiz RS0007236). Einen Verstoß gegen zwingende Denkgesetze im Sachverständigengutachten (vgl RIS Justiz RS0043404) zeigt der Revisionsrekurs nicht auf. 5. Dem Vorbringen, das rekursgerichtliche Verfahren sei mangelhaft, weil sich das Rekursgericht auf Feststellungen des Erstgerichts stütze, die deshalb…
…Gutachten gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks verstößt und dadurch das Gutachten unrichtig ist, betrifft dessen Anfechtung die rechtliche Beurteilung (RIS Justiz RS0043404). Beschränkt sich der Sachverständige im Rahmen seiner Erkenntnisquellen und Schlussfolgerungen auf die Beurteilung naturwissenschaftlicher, medizinischer Fragen, so liegt darin kein Verstoß gegen die Denkgesetze, mögen…
…könnten die Ergebnisse eines Gutachtens bekämpft werden, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen wäre (RS0043168, RS0043404 [T4]). Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor. [6] 4. Die tatsächlichen Umstände und persönlichen Eigenschaften im Zeitpunkt der Abgabe einer Willenserklärung sind tatsächlicher…
…Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens aber nur bekämpfbar, wenn den Vorinstanzen dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen wäre (RS0043404 [T4]). Einen solchen Fehler – und vor allem auch dessen Relevanz für das Verfahrensergebnis – zeigt er nicht auf. 2.3. Bedenken gegen die Beurteilung…
…wären die Gutachtensergebnisse nur bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen wäre (RIS-Justiz RS0043168; RS0043404; 7 Ob 85/12v mwN). Einen solchen Verstoß zeigt die außerordentliche Revision des Beklagten aber nicht auf: Auch die hier allein angesprochene Frage…
…es um eine Tatfrage geht (RS0118604). Eine Nachprüfung kommt nur dann in Betracht, wenn gegen zwingende Denkgesetze und zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks verstoßen wurde (RS0043404) oder die vom Gericht gewählte Methode auf abstrakten Überlegungen ohne entsprechenden Tatsachenermittlungen basierte (RS0118604 [T3]) oder sie aus anderen Gründen völlig inadäquat ist (RS0118604 [T5…
…vor dem Obersten Gerichtshof nur bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist (RIS Justiz RS0043404; RS0043168). Der Kläger macht aber nur geltend, die auf dem Gutachten des Gerichtssachverständigen gegründete Schlussfolgerung, die gravierenden neurologischen Ausfälle seien Folge der schicksalhaften Halswirbelsäulenerkrankung sei…
…geblieben (RIS Justiz RS0042963 [T58]). 2.2. Ein Sachverständigengutachten (hier die Auswahl des Sachverständigen) ist in dritter Instanz grundsätzlich nicht mehr angreifbar (vgl RIS-Justiz RS0043404). Die Frage, ob weitere Sachverständigengutachten einzuholen sind, gehört in das Gebiet der nicht revisiblen Beweiswürdigung (RIS Justiz RS0043320). Gleiches gilt in Bezug auf die unterbliebene…
…insoweit möglich, als dabei dem Sachverständigen bei seinen Schlussfolgerungen ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder gegen objektiv überprüfbare (sonstige) Erfahrungssätze unterlaufen wäre (RS0043168 [T8; T14]; RS0043404). Das ist nicht der Fall. [8] 2.2 Der Kläger bezieht sich vielmehr auf ein Privatgutachten, das seinen Standpunkt stützt, und leitet aus dessen Nichtbeachtung…
…– Voraussetzung möglich, dass der Sachverständige bei seinen Schlussfolgerungen gegen zwingende Denkgesetze oder gegen die objektiv überprüfbaren zwingenden Gesetze des sprachlichen Ausdrucks verstoßen hat ( RS0043168 , RS0043404 ). [6] Eine Ausnahme bestünde nur dann, wenn eine grundsätzlich inadäquate Methode angewendet wurde ( RS0118604 [T5]): Der Oberste Gerichtshof kann demnach die generelle Eignung der gewählten…
…Rechtsrüge sind Gutachtensergebnisse nur bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen sind (RIS Justiz RS0043168; RS0043404 ua). Einen solchen Verstoß zeigt die außerordentliche Revision der Klägerin aber nicht auf. Sie macht insbesondere geltend, der Schluss des neurologisch psychiatrischen Sachverständigen, bei ihr…
…vielmehr (jedoch unzulässigerweise) versucht wird, die im Rahmen seiner Beweiswiederholung geänderte Feststellung des Berufungsgerichtes zu bekämpfen. Von einem „Verstoß gegen Denkgesetze" (vgl RIS-Justiz RS0043404) kann keine Rede sein. Einer weitergehenden Begründung bedarf dies nicht (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Der Rechtsrüge kommt jedoch Berechtigung zu. Während bei…
…mittels Rechtsrüge und nur dann bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen sein sollte (RS0043168; RS0043404). Abgesehen davon, dass die Revisionswerberin einen solchen Verstoß gar nicht behauptet, hat sie bereits in der Berufung keine Rechtsrüge ausgeführt, sodass ihr deren Nachtrag in…
…Ergänzung fallen jedoch in den Bereich der vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbaren Beweiswürdigung (RS0113643). Ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks (RS0043404) liegt nicht vor. Im Übrigen entspricht die vom Kläger referierte Ansicht des Berufungsgerichts der ständigen Rechtsprechung ( RS0040598 [T1]). [52] 3. Der Kläger wendet sich…
…Mittels Rechtsrüge sind Gutachtensergebnisse nur bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist (RIS Justiz RS0043404; RS0043168). In ihrer außerordentlichen Revision macht die Klägerin aber nur geltend, der Schluss des Sachverständigen, die Kalkeinlagerungen und zystischen Entwicklungen im Ansatz der Sehne im…
…Rechtsrüge wären die Ergebnisse der gutachterlichen Tätigkeit nur dann bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist (RS0043404), nicht aber das Ergebnis der Anwendung einer an sich geeigneten Methode (RS0118604 [T5]; RS0127336). Besteht – wie hier – keine gesetzlich vorgeschriebene Methode der psychiatrischen…
…wären die Gutachtensergebnisse nur bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen wäre (RIS-Justiz RS0043168; RS0043404; 10 ObS 54/13h mwN). Auch einen solchen Verstoß zeigt die außerordentliche Revision der Klägerin aber nicht auf: 5. Die hier allein…
…oder die allgemeine Lebenserfahrung, der eine unrichtige rechtliche Beurteilung begründen würde und mit Rechtsrüge wahrzunehmen wäre (vgl 16 Ok 6/12; RIS Justiz RS0043404, RS0043168), liegt nicht vor. Ein derartiger Verstoß gegen die Denkgesetze würde nämlich voraussetzen, dass der Schluss des Richters logisch unmöglich ( E. Kodek in Rechberger…
…der Ergebnisse von Sachverständigengutachten mit Revision ist nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist (RS0043404), nicht aber das Ergebnis der Anwendung einer an sich geeigneten Methode (RS0118604 [T5]; RS0127336). Besteht – wie hier – keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so unterliegt…
…Rechtsrüge sind Gutachtensergebnisse nur bekämpfbar, wenn dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze, (sonstige) Erfahrungssätze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen sind (RIS Justiz RS0043168; RS0043404 ua; 10 ObS 81/14f). Auf einen Verstoß dieser Art hat sich die außerordentliche Revision des Klägers aber gar nicht berufen, sondern ausdrücklich…
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