Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung durch unbefugte Fahrzeugnutzung und unzureichende Schadensmeldung—OLG Wien Entscheidung
5R60/25t27. Mai 2025
…dabei die Handkassa immer versperrte, war nicht feststellbar. Diese Negativfeststellung fällt der Berufungswerberin zur Last, weil sie den Beweis fehlenden Verschuldens zu erbringen gehabt hätte (RS0081343 [T12]). Daher ist davon auszugehen, dass die Handkassa zumindest zeitweise offen blieb, wenn C* das Büro verließ. Vor dem Hintergrund des charakterlichen Wesens des Sohnes…