Der Wahrnehmung einer Nichtigkeit kommt immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zu und ist daher auch von Amts wegen auf Grund einer nur gemäß § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässigen Revision möglich und geboten.
…wäre die Revision nicht zulässig: Zwar bilden grundsätzlich Verfahrensverstöße vom Gewicht einer Nichtigkeit eine vom Obersten Gerichtshof schon im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende erhebliche Rechtsfrage (RS0042743), sofern die Nichtigkeit tatsächlich vorliegt (RS0043067). Im vorliegenden Fall besteht jedoch – wie ausgeführt – die Besonderheit, dass das Berufungsgericht bei einer allfälligen Aufhebung seines…
…weil aus Anlass dieses Rechtsmittels von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrzunehmen ist und einer solchen Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (vgl RS0042743, RS0041896 [T7]). [8] Dazu hat der Oberste Gerichtshof in der am 29. 9. 2021 ergangenen Entscheidung 7 Ob 122/21y wie…
…weil aus Anlass dieses Rechtsmittels von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrzunehmen ist und einer solchen Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (vgl RS0042743 , RS0041896 [T7]). [8] 1. § 7 Abs 1a des Epidemiegesetzes 1950 (EpiG), BGBl 1950/186 , lautete in der bis einschließlich 8…
… 477 Abs 1 Z 5 ZPO. Zwar kommt der Wahrnehmung einer Nichtigkeit in der Regel erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zu (RS0042743). Dies gilt aber keineswegs ausnahmslos (6 Ob 184/19f). Vielmehr gibt es Sonderkonstellationen, in denen sich eine allfällige Nichtigkeit überhaupt nicht zum Nachteil…
…ist zulässig, weil aus Anlass des Rechtsmittels von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrzunehmen ist und dem erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS Justiz RS0042743). [14] 1. Vorweg ist die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs zu erörtern, die eine absolute Prozessvoraussetzung bildet, deren Mangel gemäß § 42 Abs…
…gleichkommenden schweren Verfahrensmangels iSd § 56 AußStrG kommt zwar erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit iSd § 62 Abs 1 AußStrG zu (RS0042743 [T3]; RS0041896 [T7]). Einen solchen Mangel zeigt der Revisionsrekurs der Antragsgegnerin aber nicht auf. [60] Maßgebend für die Bestimmung der Art des Rechtswegs sind der…
…dass eine Nichtigkeit stets eine Rechtsfrage darstellt, der im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zur Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Bedeutung zukommt (RIS-Justiz RS0042743; SZ 70/76). Das kann aber nicht bedeuten, dass auch die unbegründete Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes dazu führt, dass eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt (vgl 3 Ob…
…wird - an einer Nichtigkeit leidet. Nichtigkeitsgründe stellen aber stets eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar (RIS-Justiz RS0042743; SZ 70/76). Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit wurde geprüft, er ist nicht gegeben (§ 510 Abs 3 ZPO). Unter dem Revisionsgrund der Nichtigkeit machen die…
…weil aus Anlass dieses Rechtsmittels von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrzunehmen ist und dieser Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS Justiz RS0042743, RS0041896 [T7]). Gegenstand des Verfahrens ist eine Schadenersatzklage eines Vereins gegen ihren ehemaligen Obmann. Der sofortigen Geltendmachung eines solchen Schadenersatzanspruchs vor Gericht steht die sich…
…weil aus Anlass dieses Rechtsmittels von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrzunehmen ist und dieser Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS Justiz RS0042743, RS0041896 [T7]). 1.1. Die Vorinstanzen gingen erkennbar davon aus, dass die Beklagten eine einheitliche Streitpartei nach § 14 ZPO bilden; dies auch zu Recht…
…§ 528 Abs 1 ZPO gegeben ist, weil der Wahrnehmung einer tatsächlich vorliegenden Nichtigkeit nach stRsp erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS-Justiz RS0042743). Für das Verfahren über die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung nach § 7 Abs 3 EO gelten die Grundsätze jenes Verfahrens, in dem der Exekutionstitel entstand (RIS…
…prozessual zulässigen außerordentlichen Rechtsmittels als erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO wahrzunehmen sind (1 Ob 56/00t; RIS Justiz RS0042743 ua). Insbesondere ist auch der Mangel der Prozessfähigkeit einer Partei in jeder Lage des Rechtsstreits von Amts wegen zu berücksichtigen (§ 6 Abs…
…Der außerordentliche Revisionsrekurs ist im Interesse der Rechtssicherheit zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Der Wahrnehmung einer Nichtigkeit kommt immer erhebliche Bedeutung zu (RIS-Justiz RS0042743; vgl auch RIS-Justiz RS0041896; zum vergleichbaren Fall des § 399 Abs 2 EO aF vgl 4 Ob 33/94). 2. Vom Nichtigkeitsgrund des §…
…aufzugreifen ist. Der Wahrnehmung einer Nichtigkeit kommt immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit iSd § 502 Abs 1 ZPO zu (RIS Justiz RS0042743 [T2]). 2. Die Berufungsfrist beträgt vier Wochen (§ 464 Abs 1 HalbS 1 ZPO). Sie beginnt für jede Partei mit der…
…Berufungsbeantwortung einzubringen und insoweit vor Gericht zu verhandeln. Der Wahrnehmung einer Nichtigkeit kommt aber immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zu (RIS Justiz RS0041896; RS0042743). Es war daher das von der Nichtigkeit betroffene Berufungsurteil aufzuheben und dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung unter Bedachtnahme auf die mittlerweile eingebrachte Berufungsbeantwortung aufzutragen. Der…
…vorliege. Der dagegen von der Antragsgegnerin erhobene Revisionsrekurs ist zulässig, weil der Wahrnehmung einer Nichtigkeit immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS-Justiz RS0042743). 1. Die Vorschaltung der Schlichtungsstellen vor Befassung der Gerichte in außerstreitigen Mietrechtssachen gem § 39 MRG stellt eine zwingende Verfahrensvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren bei…
…soweit der Kläger eine Teilnichtigkeit des angefochtenen Aufhebungsbeschlusses aufzeigt, weil der Wahrnehmung einer Nichtigkeit immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS Justiz RS0041896; RS0042743). Er ist im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags auch teilweise berechtigt. 1. Vorweg ist auszuführen, dass der Rekurswerber den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts ungeachtet des Umstands…
…Rechtsmittels eine Nichtigkeit von Amts wegen wahrzunehmen ist und dieser Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (SZ 68/220 ua, RIS-Justiz RS0042743; 10 ObS 243/03p mwN). Gemäß § 12 Abs 3 zweiter Halbsatz ASGG haben in Streitsachen ua nach dem NVG 1972, wenn der Kläger - wie…
…ist zulässig, weil der Wahrnehmung eines einer Nichtigkeit gleichkommenden schweren Verfahrensmangels iSd § 56 AußStrG erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS Justiz RS0042743 [T2]). 1. Die Vorschaltung der Schlichtungsstellen vor Befassung der Gerichte in außerstreitigen Mietrechtssachen gemäß § 39 MRG bildet eine zwingende Verfahrensvoraussetzung für das…
…ist zulässig, weil aus Anlass des Rechtsmittels von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrzunehmen ist und dieser Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RS0042743; RS0041896 [T7]). [11] 1. Nach § 411 Abs 2 ZPO ist die Rechtskraft eines Urteils von Amts wegen zu berücksichtigen. Die Einmaligkeitswirkung…
…von Amts wegen wahrzunehmen ist und dieser Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (vgl 10 ObS 49/08s mwN ua; RIS-Justiz RS0042743). Gemäß § 12 Abs 3 zweiter Halbsatz ASGG haben in Streitsachen unter anderem nach dem GSVG alle fachkundigen Laienrichter dem Kreis der Arbeitgeber anzugehören. Dies…
…aus Anlass des Rechtsmittels eine Nichtigkeit von Amts wegen wahrzunehmen ist und dieser Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (vgl RIS Justiz RS0042743 - zuletzt 10 ObS 144/07k mwN). Gemäß § 12 Abs 3 zweiter Halbsatz ASGG haben in Streitsachen unter anderem nach dem GSVG alle fachkundigen Laienrichter…
…nunmehr dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil der Wahrnehmung einer Nichtigkeit immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS-Justiz RS0041896; RS0042743) und berechtigt . 1. Vorweg ist klarzustellen: 1.1. Im Revisionsrekursverfahren ist – schon wegen der Zurückweisung des Rechtsmittels betreffend die Entscheidung über die Verfahrenshilfe – jedenfalls…
…auch 6 Ob 288/04b mwN). Der Wahrnehmung einer Nichtigkeit kommt aber immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zu (RIS-Justiz RS0041896; RS0042743). In Stattgebung der Revision ist daher das Urteil des Gerichts zweiter Instanz als nichtig aufzuheben. Das Berufungsgericht wird die Zustellung der Berufung an die Beklagte…
…Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit (3 Ob 91/03h; 1 Ob 295/02t) auch infolge einer nach der Prozessordnung vorgesehenen außerordentlichen Revision wahrzunehmen (RIS-Justiz RS0042743; siehe ferner RIS-Justiz RS0041942). Somit ist dem Gericht zweiter Instanz in Stattgebung der Revision die neuerliche Entscheidung über die Berufung des Klägers aufzutragen. 2…
…prozessual zulässigen außerordentlichen Rechtsmittels als erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO wahrzunehmen (9 Ob 49/08h mwN; RIS Justiz RS0042743). Insbesondere ist auch der Mangel der Prozessfähigkeit einer Partei in jeder Lage des Rechtsstreits von Amts wegen zu berücksichtigen (§ 6 Abs 1…
…weil aus Anlass des Rechtsmittels eine Nichtigkeit von Amts wegen wahrzunehmen ist und dieser Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (RIS Justiz RS0042743). Gemäß § 12 Abs 3 zweiter Halbsatz ASGG haben in Streitsachen unter anderem nach dem GSVG alle fachkundigen Laienrichter dem Kreis der Arbeitgeber…
…dass die dem Berufungsurteil anhaftende absolut wirkende Nichtigkeit eine erhebliche Rechtsfrage aufwirft, die - im Interesse der Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit - wahrzunehmen ist (RIS-Justiz RS0042743 ua). In Stattgebung der Revision ist daher das Urteil des Berufungsgerichts als nichtig aufzuheben. Eine Befassung des Obersten Gerichtshofs mit den weiteren geltend gemachten Revisionsgründen…
…des Rechtsmittels eine Nichtigkeit von Amtswegen wahrzunehmen ist und dieser Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (SZ 68/220 ua, RIS-Justiz RS0042743; Fasching, Lehrbuch2 Rz 1891; Kodek in Rechberger, ZPO2 Rz 4 zu § 502 mwN ua). Gemäß § 12 Abs 3 zweiter Halbsatz ASGG haben in…
…wegen eine Nichtigkeit wahrzunehmen ist und dieser Frage immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit zukommt (vgl 10 ObS 69/11m; RIS-Justiz RS0042743). 1. Gemäß § 12 Abs 3 zweiter Halbsatz ASGG haben in Streitsachen unter anderem nach dem GSVG alle fachkundigen Laienrichter dem Kreis…
…des Ersturteils aufzugreifen ist. Der Wahrnehmung einer Nichtigkeit kommt immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit iSd § 502 Abs 1 ZPO zu (RS0042743 [T2]). 1. Eine Erweiterung des Klagebegehrens stellt eine der Vorschrift des § 235 ZPO unterliegende Klagsänderung dar ( arg Abs 1). Wird das…
… Zwar bilden Verfahrensverstöße vom Gewicht einer Nichtigkeit grundsätzlich eine vom Obersten Gerichtshof schon im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung (RIS Justiz RS0042743 [T2]). Ein außerordentliches Rechtsmittel ist aber nicht schon deshalb als zulässig zu behandeln, weil ein Nichtigkeitsgrund bloß behauptet wird, dieser tatsächlich aber nicht vorliegt (RS0043067…
…ist eine Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz wahrzunehmen. Einer solchen kommt stets erhebliche Bedeutung (iSd § 528 Abs 1 ZPO) zu (stRsp, RIS Justiz RS0042743; vgl auch RIS Justiz RS0041896). Vom Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO betroffen ist der Ausschluss der Partei…
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