Um eine Rechtsfrage als erheblich anzusehen, genügt es, dass eine gesicherte Rechtsprechung des OGH zu einer als streitentscheidend angesehenen Frage nicht vorliegt; eine ständige Rechtsprechung wird nicht gefordert.
…Stellung bezogen und die Frage der Rekurslegitimation geklärt. Insofern liegt keine Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG mehr vor (vgl RIS Justiz RS0042833; RS0103384). Ein Revisionsrekurs ist unzulässig, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung mehr vorliegt (vgl RIS Justiz RS0112921…
…wurde, zu der gegenteilige Entscheidungen nicht vorliegen und die - wie hier - zustimmend glossiert wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rechtsprechung aus (RIS-Justiz RS0103384; RS0042833[T3]), sodass insoweit kein Grund für die Zulassung des ordentlichen Revisionsrekurses vorlag. 6. Wenn die beigebrachte Urkunde nicht alle in den §§ 31 bis…
…der gegenteilige Entscheidungen nicht vorliegen und die auch vom Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rechtsprechung aus (RIS-Justiz RS0103384; RS0042833 [T3]). 2. Der Fachsenat hat mit ausführlicher Begründung und zahlreichen Nachweisen bereits zu 7 Ob 61/07g den Zweck der Ausschlussfrist des §…
…Gegenteilige Entscheidungen zur Entscheidung des 2. Senats liegen nicht vor, sodass insoweit kein Grund für die Zulassung der ordentlichen Revision vorlag (vgl RIS-Justiz RS0042833 [T3]). Eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Honorarabrechnung ist nach der Rechtsprechung jedenfalls dann gegeben, wenn der Klient eine unzutreffende Meinung äußert oder überhaupt…
…eine einzige, ausführlich begründete, veröffentlichte Entscheidung aus, zu der gegenteilige Entscheidungen nicht vorliegen und die auch im Schrifttum nicht auf Kritik gestoßen ist (RIS Justiz RS0042833 [T3]). Diese Voraussetzungen treffen auf die zu 7 Ob 48/05t ergangene Entscheidung zu. Soweit die Klägerin schließlich noch das Unterbleiben der Beischaffung…
…der gegenteilige Entscheidungen nicht vorliegen und die auch vom Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rechtsprechung aus (RIS Justiz RS0103384; RS0042833). 2. Entgegen den Revisionsausführungen hat der Oberste Gerichtshof in der zitierten Entscheidung auch die Frage der Vereinbarkeit seines Ergebnisses mit dem Unionsrecht, konkret mit…
…und damit mängelfreien Werkes wegen vorzeitiger Beendigung des Werkvertrags entfallen. [14] 3.5 Entgegen dem Zulässigkeitsausspruch des Berufungsgerichts besteht daher bereits gesicherte höchstgerichtliche Rechtsprechung (vgl RS0042833) zur streitentscheidenden Frage, ob dem Werkbesteller der Einwand nach § 1170 ABGB auch bei einer auf Schadenersatz nach § 933a ABGB gestützten Verbesserung…
…Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, für das Vorliegen einer gesicherten Rechtsprechung aus (RIS Justiz RS0103384). Eine „ständige“ Rechtsprechung wird nicht gefordert (RIS Justiz RS0042833). 2. Mit der Frage des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten trotz einer während aufrechter Ehe eingegangenen Lebensgemeinschaft hat sich der Oberste Gerichtshof in der eingehend begründeten…
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