Die Zurückweisung einer Klage wegen Streitanhängigkeit setzt zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie die Identität der Parteien und Ansprüche in diesen beiden Prozessen voraus.
…wegen Streitanhängigkeit nach § 233 ZPO setzt zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie Identität der Parteien und der Ansprüche in diesen beiden Prozessen voraus (RS0039473). Streitanhängigkeit liegt demnach dann vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte Anspruch sowohl im Begehren als auch im rechtserzeugenden Sachverhalt mit jenem des…
…ZPO setzt die Identität der Parteien und des Streitgegenstandes voraus. Derselbe prozessuale Anspruch liegt vor, wenn das Begehren und der rechtserzeugende Sachverhalt identisch sind (RS0039347; RS0039473). Der Anspruch auf eidliche Vermögensangabe (Art XLII EGZPO) und auf Rechnungslegung ist ein Informationsanspruch und nicht identisch mit einem auf Zahlung gerichteten Leistungsbegehren. Bei der…
…nach § 233 ZPO setzt zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie Identität der Parteien und der Ansprüche in diesen beiden Prozessen voraus (RIS Justiz RS0039473). Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen. Diese werden nach herrschender Meinung durch den Entscheidungsantrag (Sachantrag) und die zu…
…ZPO). Die Zurückweisung einer Klage wegen Streitanhängigkeit setzt zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie die Identität der Parteien und Ansprüche in diesen beiden Prozessen voraus (RS0039473). 1.2. Mit Klage vom 31.10.2022 zu 10 Cg 44/22p des Landesgerichtes Korneuburg begehrten die Klägerin und die I* Beteiligungs GmbH unter anderem, die Beklagte…
…ident sind (vgl RS0039761). [12] 2. Die Annahme von Streitanhängigkeit setzt neben der Identität der Parteien auch jene der Ansprüche in beiden Prozessen voraus (RS0039473). Streitanhängigkeit liegt nach der herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie (nur) dann vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte Anspruch sowohl im Begehren als auch im…
…Die Zurückweisung einer Klage wegen Streitanhängigkeit setzt zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie die Identität der Parteien und Ansprüche in diesen Prozessen voraus (RIS Justiz RS0039473; zuletzt 1 Ob 158/99p). Nach ständiger Rechtsprechung (RS0037419, 0039347; 2 Ob 349/98g, 2 Ob 29/99z, 2 …
…weder bei demselben noch bei einem anderen Gerichte ein Rechtsstreit durchgeführt werden darf“. Streitanhängigkeit setzt neben der Parteienidentität die Identität des Anspruchs voraus (vgl RS0039473). Derselbe Anspruch liegt dann vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts, also…
…hier: des Feststellungsbegehrens) wegen Streitanhängigkeit setzt zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie Identität der Parteien und der Ansprüche in diesen beiden Prozessen voraus (RIS Justiz RS0039473). Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen. Diese werden nach herrschender Meinung durch den Entscheidungsantrag (Sachantrag) und die zu…
…nach § 233 ZPO setzt zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie Identität der Parteien und der Ansprüche in diesen beiden Prozessen voraus (RIS-Justiz RS0039473). Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen. Diese werden nach herrschender Meinung durch den Entscheidungsantrag (Sachantrag) und die zu…
…nur dann vorliegt, wenn sowohl der Entscheidungsantrag (Sachantrag) als auch die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen ident sind (SZ 41/113; SZ 59/14; RS0039347; RS0039473). Das ist hier nicht der Fall, weil die Antragstellerin teilweise andere und weitergehende Gründe für die Unrichtigkeit der Verwaltungsabrechnung geltend gemacht hat. Nun sind Streitanhängigkeit…
…Die Zurückweisung einer Klage wegen Streitanhängigkeit setzt zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie die Identität der Parteien und Ansprüche in diesen Prozessen voraus (RIS-Justiz RS0039473; zuletzt 1 Ob 158/99p und 2 Ob 115/00a). Nach ständiger Rechtsprechung (RS0037419, 0039347; 2 Ob 349/98g, 2 Ob 29/99z, 2 Ob…
…von beiden Vorinstanzen angenommene Prozesshindernis der Streitanhängigkeit. Dieses setzt zwei nacheinander anhängig gewordene Prozesse sowie die Identität der Parteien und der Ansprüche in diesen voraus (RS0039473). Eine Identität der Ansprüche – die Parteienidentität ist hier unstrittig – besteht, wenn sich aus den vorgebrachten Tatsachen und den daraus abgeleiteten Begehren dasselbe Rechtsschutzziel…
…Streitanhängigkeit oder Rechtskraft einer französischen Gerichtsentscheidung) die Identität des Streitgegenstandes und der Parteien im Sinne der dazu in ständiger oberstgerichtlicher Rechtsprechung vertretenen Grundsätze (RIS Justiz RS0039473) voraus. Prozessvoraussetzungen sind auch wenn materiellrechtlich das ausländische Recht anzuwenden wäre nach inländischem Verfahrensrecht zu prüfen (7 Ob 112/00x). In der zitierten…
…die Zurückweisung einer Klage wegen Streitanhängigkeit zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie Identität der Parteien und der Ansprüche in diesen beiden Prozessen voraus (RIS Justiz RS0039473). Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen. Diese werden nach herrschender Meinung durch den Entscheidungsantrag (Sachantrag) und die zu…
…RS0039482). Die Zurückweisung einer Klage wegen Streitanhängigkeit setzt zwei nacheinander streitanhängig gewordene Prozesse sowie die Identität der Parteien und Ansprüche in diesen beiden Prozessen voraus (RS0039473). Der gleiche Streitgegenstand liegt nur vor, wenn der in der neuen Klage geltend gemachte prozessuale Anspruch sowohl hinsichtlich des Begehrens als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts…
…Justiz RS0042816; hier § 528 Abs 1 ZPO). 2. Streitanhängigkeit setzt Identität der Parteien und des geltend gemachten Anspruchs voraus (RIS Justiz RS0039473). Nach hM besteht der maßgebliche zweigliedrige Streitgegenstand aus dem rechtserzeugenden Sachverhalt (Klagegrund) und dem Urteilsbegehren (RIS Justiz RS0037419), nicht hingegen aus der rechtlichen Beurteilung des…
…Streitgegenstandstheorie liegt derselbe Streitgegenstand nur dann vor, wenn sowohl der Entscheidungsantrag (Sachantrag) als auch die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen identisch sind (RIS Justiz RS0039347; RS0039473 [T2]; RS0041229 [T2]). Streitanhängigkeit und Rechtskraft sind dort ausgeschlossen, wo die Identität der rechtserzeugenden Tatsachen nur eine teilweise ist, also beim weiteren Anspruch zusätzliche rechtserzeugende…
…nur dann vorliegt, wenn sowohl der Entscheidungsantrag (Sachantrag) als auch die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen ident sind (SZ 41/113; SZ 59/14; RS0039347; RS0039473 ua). Streitanhängigkeit und Rechtskraft sind dort ausgeschlossen, wo die Identität der rechtserzeugenden Tatsachen nur eine teilweise ist, also beim weiteren Anspruch zusätzliche rechtserzeugende Tatsachen behauptet…
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