Mietzinsminderung wegen Baulärm und Parkettmängeln: Rechtsstreit zwischen C* GmbH und Mag. R*—OGH Entscheidung
9Ob70/25x17. Juli 2025
…bis zu deren Behebung (vgl RS0107866 , RS0021457 [T4, T7]). [4] § 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB ist eine Vorschrift des Gewährleistungsrechts ( RS0021326 ). Ihre Anwendung setzt daher nach allgemeinen Grundsätzen voraus, dass die tatsächlich erbrachte von der vertraglich geschuldeten Leistung abweicht ( RS0021326 [T11, T13]). Die Beweislast dafür, dass…