5Ob189/20k—OGH Entscheidung
27. April 2021
…Bindungswirkung für spätere Verfahren zu (RS0123760 [T2]), die Feststellung von Tatsachen erfolgt in jedem Rechtsstreit also ohne Bindung an die Beurteilung in einem anderen Verfahren (RS0036826). Die Tatsachenfeststellungen eines Gerichts, die es als zur Gewinnung des für die Subsumtion erforderlichen Tatbestands benötigt, erwachsen nicht in Rechtskraft (RS0041342 [ T 4], RS0118570 [T1…