Daraus, daß bei Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung § 41 StGB im Urteil nicht ausdrücklich angeführt wird, kann der Nichtigkeitsgrund der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO nicht abgeleitet werden (so schon KH 3503).
…StGB ist nicht auszugehen, weil auch in den Entscheidungsgründen weder auf diese Bestimmung Bezug genommen noch mit deren inhaltlichen Voraussetzungen argumentiert wurde (vgl RIS Justiz RS0091369 [T1]; 13 Os 114/19t). [13] Demgemäß war – gleichfalls in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde der…
… 44 ff) noch lässt es per se darauf schließen, dass diese (bloße Strafrahmen-)Vorschrift hier nicht „angewendet“ wurde (vgl RIS Justiz RS0091369 und RS0100877). Dass jener Strafrahmen, von dem das Erstgericht ausging, im Urteil (gerade) nicht zahlenmäßig bezeichnet wird – was übrigens auch keineswegs erforderlich ist ( Danek…
…§ 43 Abs 1 StGB. Die darin gelegene Nichtigkeit (Z 11 erster Fall; vgl 15 Os 55/06m, RIS Justiz RS0091369 [T1]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 671) führte – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – zur Aufhebung sowohl des Ausspruchs…
… 173/07h). Die Erwähnung, Nichterwähnung oder Falschbezeichnung einer (rechtsrichtig) zur Anwendung gebrachten Gesetzesstelle im Sanktionsausspruch steht aber nicht unter Nichtigkeitssanktion (vgl RIS Justiz RS0131446, RS0091369 [T2], RS0099062 [T1]). [17] Dass das angefochtene Urteil und das im Urteilsspruch angeführte ( Vor )U rteil im Verhältnis der §§ 31 Abs …
…BGBl I 2019/105 auf einer entsprechenden Feststellungsbasis [§ 260 Abs 1 Z 4 StPO; vgl RIS Justiz RS0091296, RS0111831, RS0091369] erweiterte) Höchststrafe hat das Bezirksgericht Thalgau durch Verhängung einer Geldstrafe zusätzlich zu der bereits die Höchstdauer von sechs Monaten ausschöpfenden Freiheitsstrafe überschritten. Eine Anwendung des…
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