Der Eintritt eines dem Tatbild entsprechenden Erfolgs in Österreich muß vom Tätervorsatz nicht umfaßt sein. Insoweit stellt die inländische Gerichtsbarkeit eine objektive Bedingung der Strafbarkeit dar.
…eingehend 13 Os 32/25t [Rz 12 bis 17]). Die angesprochene Voraussetzung inländischer Gerichtsbarkeit – als objektive Bedingung der Strafbarkeit (RIS Justiz RS0092090 und RS0132763 sowie Salimi in WK 2 StGB § 67 Rz 37) – ist demnach auf der Basis des Urteilssachverhalts erfüllt. [9] Die…
…Strafnorm sanktionierte materielle Rechtsgutbeeinträchtigung (sofern diese nicht ohnehin einem tatbildmäßigen Erfolg entspricht) oder an den Bezugspunkt eines im Tatbestand formulierten (erweiterten) Vorsatzes (RIS-Justiz RS0092073, RS0092090; EBRV 30 BlgNR 13. GP 180; vgl Schwaighofer , SbgK § 62 Rz 16 f; Triffterer , SbgK § 67 Rz…
…sanktionierte materielle Rechtsgutsbe-einträchtigung (sofern diese nicht ohnehin einem tatbildmäßigen Erfolg entspricht) oder an den Bezugspunkt eines im Tatbestand formulierten (erweiterten) Vorsatzes (vgl RIS Justiz RS0092090; 13 Os 4/13g). Davon ausgehend ist die Rechtsauffassung des Landesgerichts nicht zu beanstanden: Das Verbrechen nach § 3g VG ist als abstraktes…
Rückverweise