Ungeachtet der Ablehnung der Repräsentantentheorie ist dem Versicherungsnehmer auch in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten des von ihm zur Abwicklung des gesamten Versicherungsverhältnisses Bevollmächtigten zuzurechnen.
…die Nichterfüllung dieser den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheit ist ihm das Verhalten jener, die er zur Abwicklung des Versicherungsfalls bevollmächtigt hat, also hier des Klagevertreters, zuzurechnen ( RS0019473 ; 7 Ob 59/24p). [8] 5. Ausgehend von der dargestellten Rechtsprechung haben die Vorinstanzen die Vorgangsweise des Klägers – dem sein Rechtsvertreter…
…Ablehnung der Repräsentantentheorie ist dem Versicherungsnehmer aber in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten jener zuzurechnen, die er zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt hat (RIS Justiz RS0019473). Dies wurde zB bei einem Hausverwalter bejaht (7 Ob 82/03i = RIS Justiz RS0019473 [T6]). Die juristische Person hat auch für das Verhalten…
…Ungeachtet der Ablehnung der Repräsentantentheorie ist dem Versicherungsnehmer aber in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten jener zuzurechnen, die er zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt hat (RS0019473). Dies wurde zum Beispiel bei einem Hausverwalter (RS0019473 [T6]) bejaht. 5.1.2 Von dieser oberstgerichtlichen Rechtsprechung ist das Berufungsgericht abgewichen, wenn es vor dem Hintergrund…
…Ablehnung der Repräsentantentheorie dem Versicherungsnehmer auch in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten des von ihm zur Abwicklung des gesamten Versicherungsverhältnisses Bevollmächtigten zuzurechnen ist (RIS-Justiz RS0019473). Ob dies (uneingeschränkt) auch für die Prozessführung des beauftragten Rechtsanwalts im Haftpflichtprozess gilt, muss hier nicht geprüft werden, weil der Kläger eigenes grob fahrlässiges Verhalten…
…ihre diesbezügliche Obhutspflicht über die versicherte Sache nicht bloß aufgrund eines tatsächlichen Vertretungsverhältnisses ausübte (so etwa 7 Ob 33/85; insofern Rechtssatzwiedergabe in RIS Justiz RS0019473 allenfalls missverständlich), sondern aufgrund rechtlicher Gegebenheiten (Vertrag; §§ 19 ff WEG). Schon in der Entscheidung 7 Ob 44/79 hat der Oberste…
…der Ablehnung der Repräsentantentheorie ist dem Versicherungsnehmer aber in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten jener Personen zuzurechnen, die er zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt hat ( RS0019473 ). Darüber hinaus liegt bei der Bestellung eines Dritten durch den Versicherungsnehmer zum bevollmächtigten Vertreter für ein bestimmtes Vertragsverhältnis ein besonderer und selbständiger Zurechnungsgrund vor, der…
… Betreffend die Nichterfüllung dieser den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheiten ist ihm das Verhalten jener, die er zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt hat, zuzurechnen (RIS Justiz RS0019473; 7 Ob 70/15t; vgl RS0105784 [T1]). 2.4. Entgegen der Ansicht der Vorinstanzen und der Beklagten ist dem Kläger keine Verletzung der…
…Nichterfüllung dieser den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheiten ist ihm das Verhalten jener, die er zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt hat, also der Klagevertreterin, zuzurechnen (RIS-Justiz RS0019473). Vor dem Erstgericht hat der Kläger in dem Zusammenhang lediglich behauptet, „durch die Nichtinformation der Beklagten ist der Beklagten nichts verloren gegangen, der Kausalitätsgegenbeweis…
…Ablehnung der Repräsentantentheorie ist dem Versicherungsnehmer aber in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten jener zuzurechnen, die er zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt hat (RIS-Justiz RS0019473). Zu prüfen ist nun, ob dem Gemeinschuldner in diesem Sinn die Stellung eines Bevollmächtigten zukommt. Nach § 3 KO sind alle Rechtshandlungen des Gemeinschuldners nach…
…wenn er diesen zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses dem Versicherer gegenüber als seinen Vertreter bestellt hätte (vgl 7 Ob 33/85 mwN; RIS Justiz RS0019473), was aber hier nicht der Fall war. Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin kann keine Rede davon sein, dass die Verursachung des Sachschadens auch gleichzeitig den…
…demgemäß ausgesprochen, dass bei Bestellung eines Dritten durch den Versicherungsnehmer zum bevollmächtigten Vertreter für ein bestimmtes Vertragsverhältnis ein besonderer und selbständiger Zurechnungsgrund vorliegt (vgl auch RS0019473). 3. Im vorliegenden Fall war der Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrags mit der Beklagten nicht im Unternehmen tätig und hatte auch keine…
…dieser den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheiten ist ihm das Verhalten jener, die er zur Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bevollmächtigt hat (wie etwa sein Rechtsanwalt), zuzurechnen (RIS Justiz RS0019473; 7 Ob 140/16p mwN; vgl RS0105784 [T1]). 2.3. Die Beweislast dafür, dass der Versicherungsnehmer eine Aufklärungs und/oder Belegobliegenheit verletzt hat…
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