23Bs140/25v—OLG Wien Entscheidung
11. Juni 2025
…2 StGB § 133 Rz 3 und 82). Sobald die Zueignungshandlung gesetzt wird, ist die Tat vollendet ( Salimi aaO Rz 116; vgl RIS-Justiz RS0094038, RS0090835). Schon mit Beginn der die Zueignung zum Ausdruck bringenden Verhaltensweise tritt Vollendung ein. Bringt der Täter demnach durch eine Handlung seinen Zueignungswillen ausreichend zum…